ISUV-Kontaktanwälte: Risiko Elternunterhalt – jetzt ist der Gesetzgeber gefordert

Alle Anwälte, die Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sind, haben sich im ISUV-Kontaktanwaltsforum zusammengeschlossen. „Ziel des ISUV-Kontaktanwaltsforums ist es die Rolle des ISUV Kontaktanwalts im Verband zu schärfen und auf künftige soziale Probleme mit längerfristigen juristischen Folgen hinzuweisen.“, stellt der Sprecher des Forums und ISUV-Vorstandsmitglied Ralph Gurk, Fachanwalt für Familienrecht fest. Im Rahmen des diesjährigen Treffens in Würzburg befasste sich das Forum auch mit der Frage von Elternunterhalt.

Beim „Arbeitskreis zum Elternunterhalt“ ging es um die Frage, ob und in welchem Rahmen die Kinder für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden sollten. Laut Rechtsanwalt Gurk werden in den nächsten Jahren auf Grund folgender Fakten auf Kinder höhere Unterhaltsleistungen zukommen. Der Anteil der über 60-Jährigen und der über 80-Jährigen nimmt stetig zu. Glaubt man den Statistikern, dann wird sich der Anteil der 80-Jährigen verdoppeln und entsprechend auch die Pflegefälle.- Bei immer mehr Menschen werden die Einkünfte aus der Altersrente und der Pflegeversicherung nicht ausreichen, daher werden immer mehr Angehörige für den Unterhalt herangezogen werden müssen. „Bei stagnierenden oder sinkenden Altersrenten und sinkenden Zinserträgen der privaten Altersvorsorge bei gleichzeitig steigenden Pflegekosten erhöht sich das Risiko der Angehörigen erheblich den Eltern Unterhalt zahlen zu müssen.“ (Gurk)

Die Mehrheit im Arbeitskreis war laut Rechtsanwalt Manfred Hanesch der Auffassung: „Dem unterhaltsverpflichteten Angehörigen müssen - entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofes – so viele finanzielle Mittel bleiben, dass er selbst eine eigene gesicherte Altersvorsorge aufbauen und entsprechend für den eigenen Pflegefall vorsorgen kann.“

Die ISUV-Kontaktanwälte sprechen sich für „einvernehmliche flexible Vereinbarungen zur Regelung der Unterhaltspflicht“ aus. Zur Abfederung der Unterhaltspflicht im Pflegefall sollten der Betroffene selbst und die Angehörigen frühzeitig Rücklagen bilden. Gedacht ist an eine freiwillige Pflegeversicherung, die entsprechend vom Staat gefördert wird. Bereits vor Eintritt des Pflegefalles erbrachte häusliche Pflegeleistungen der Angehörigen sollten zu einer Verringerung des Unterhalts führen. Der Gesetzgeber wird aufgefordert die häusliche Pflege durch Angehörige finanziell zu unterstützen.

Forums Sprecher Gurk fasst zusammen: „Bisher hat eigentlich der Bundesgerichtshof mit seinen Urteilen zum Selbstbehalt, zum Schonvermögen und zur Höhe der angesparten Rücklagen den Elternunterhalt grob geregelt. Die Altersstruktur und die daraus resultierenden Probleme von Pflege und Unterhalt erfordern eine zukunftsweisende gesetzliche Regelung.“

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911 550478,
info@isuv.de

ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Moltkestr. 22 a
97318 Kitzingen
Tel. 09321 9279671
j.linsler@isuv.de

ISUV-Pressesprecher RA Claus Marten
Mauerstr.76
10117 Berlin
Tel. 030 8575960
berlin@isuv-online.de

ISUV-Rechtspolitischer Sprecher RA Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
97070 Würzburg
0931 4525940
r.gurk@isuv.de

Zurück