ISUV - Merkblatt: Versorgungsausgleich - Vertragsmuster
Im Merkblatt wird hervorgehoben, dass derartige Vereinbarungen mindestens ein Jahr alt sein müssen, wenn der Scheidungsantrag gestellt wird. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Regelungen nur dann gültig sind, wenn sie einen Vertragspartner nicht grob benachteiligen. Dies ist wohl immer dann der Fall, wenn einer der "Ehe-maligen" auf Grund der Vereinbarung dem Staat zur "Last fallen" würde.
Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt ist ein Impuls für alle Paare, sich in "guten Zeiten" schon damit auseinanderzusetzen, wie die Sicherung im Alter laufen kann.
Das Merkblatt enthält Vertragsmuster für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich. Es liefert Formulierungshilfen. Es macht deutlich, dass es eine Vielzahl von Modifizierungsmöglichkeiten gibt, die auf den Einzelfall zugeschnitten sind. Allerdings wird gleichzeitig auch immer auf die Grenzen der Vertragsfreiheit hingewiesen, die durch Gesetzgeber und Rechtsprechung gesetzt sind.
Das Merkblatt Nr. 19 ist erhältlich bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 2.00.
Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
Das Merkblatt kann auch online bestellt werden.
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