ISUV - Merkblatt: Zwangsversteigerung von Immobilien
Im Merkblatt wird grundsätzlich zwischen Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung unterschieden. Erstere wird dann von einem der Eigentümer einer Immobilie beantragt, wenn er sich mit seinem Miteigentümer nicht einigen kann, beispielsweise bei Scheidung. Zur Zwangsversteigerung kommt es, wenn der Eigentümer oder die Eigentümer ihre Kredite nicht mehr abstottern können. Der Autor Thomas Garthe, Gutachter für Immobilienbewertung in Fürth, legt die einzelnen Schritte einer Versteigerung dar, so dass der Betroffene überblicksartig weiß, was ihn bei Zwangs- und Teilungsversteigerung erwartet.
Ein eigenes Kapitel schenkt Garthe wichtigen praktischen Fragen wie: Was muss ich bei der Objektbesichtigung beachten, was bei der Finanzierung von Immobilien, die versteigert werden, auf was kommt es in der "Bietstunde" an, was kostet eine Versteigerung, welche Unterlagen benötige ich, wenn ich ersteigern will?
Das von Thomas Garthe für betroffene Laien verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps, die alle unbedingt vorher kennen sollten, wenn sie vor Gericht eine Immobilie kaufen wollen oder auch verkaufen müssen. Das Merkblatt weist ausdrücklich auf die Fallen hin, die beim Ersteigern &~ Versteigern so aufgestellt sind.
Das Merkblatt Nr. 72 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
Das Merkblatt kann auch online bestellt werden.
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