ISUV-Petition 54103: Gemeinsame Elternschaft – Wechselmodell - Gesetzliche Impulse für die Umsetzung eines Wechselmodells bleiben Leitziel für ISUV

Die Zeichnungsfrist der ePetition des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist abgelaufen. Die Petition wurde von 620 Menschen unterzeichnet, 67 Beiträge wurden zur Petition verfasst. „Es gibt nichts zu beschönigen, die Anzahl der Zeichner ist sehr enttäuschend. Unsere Petition zum Selbstbehalt vor vier Jahren hatte aus dem Stand über 3000 Unterzeichner, obwohl wir weniger dafür geworben haben als jetzt für die Petition zum Wechselmodell. Trotz der Enttäuschung, die Forderung nach gesetzlichen Impulsen für die Durchsetzung eines Wechselmodells sind weiterhin ein Leitziel für uns.“, stellt der ISUV Vorsitzende Josef Linsler fest. Mit der Petition wurden gesetzliche Regelungen gefordert, die es getrenntlebenden, geschiedenen Eltern ermöglichen, flexibel gemeinsame Elternschaft u. a. auch im Rahmen eines Wechselmodells zu praktizieren.

Gründe für die wenig befriedigende Zeichnung der Petition sieht der Verband darin:

Es besteht eine Inflation von Petitionen, teils zu Themen wie „Verbraucherschutz – Kennzeichnung von Zutaten im Sauerteig“. Viele Petitionen haben weniger als 100 Unterzeichner. Durch die Inflation von Petitionen wurden Petitionen schleichend entwertet.

Auch die Registrierung stellt für nicht wenige Zeichnungswillige eine nicht überwindbare Hürde dar.

Des Weiteren besteht eine erhebliche Skepsis Daten preiszugeben und sich öffentlich zu bekennen.

Geht es um klar abgesteckte finanzielle Interessen, ist die Zeichnungsbereitschaft groß, wie sich an der Petition der Hebammen zwecks bezahlbarer Berufsversicherung zeigt.

Familienrechtliche und familienpolitische Ziele sind Allerweltsinteressen, sie sind weniger klar konzentriert auf ein finanzielles Ziel, sie sind auf individuelle altruistische Ziele ausgerichtet, sie erfordern viel Bereitschaft sich über einen Ja-oder-Nein-Status hinaus zu informieren und zu diskutieren. Dies war bei der ISUV ePetition notwendig.

Das Wechselmodell ist umstritten, nicht wenige lehnen es ab, weil sie nicht daran glauben, dass es funktioniert. Ein oft gehörter Einwand: „Wie soll das funktionieren, wenn die Eltern sich getrennt haben und sich streiten?“

Hinzu kommen tradierte Werte: „Kinder brauchen ein Zuhause.“

Die Medien haben das Thema noch nicht adäquat auf ihrem Focus, die Relevanz fürs Kindeswohl und der Gleichheitsaspekt zwischen den Eltern wurde noch kaum veranschaulicht.

Der Bundesvorsitzende Josef Linsler fasst zusammen:

„Was am Ende wirklich bleibt, ist der Dank an alle, die unterzeichnet und mitdiskutiert haben. Des Weiteren ist es die Gewissheit, dass von den Entscheidern die Petition und die Diskussion aufmerksam gelesen wurden. Am Ende bleibt auch die Erkenntnis, dass noch dicke Bewusstseinsbretter gebohrt werden müssen, bis das Wechselmodell akzeptiert und flexibel gestaltet werden kann. Weiterhin sind wir davon überzeugt, dass bei uns auch möglich sein muss, was im europäischen Ausland funktioniert: In Belgien praktizieren über 30 Prozent der Eltern, in Schweden 50 Prozent der Eltern das Wechselmodell.“

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Der Petitionsausschuss wird in den kommenden Monaten zur Petition Stellung nehmen.

Hier zur Petition

Kontakt:

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Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911 550478
info@isuv.de

ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Moltkestr.
22 a
97318 Kitzingen
Tel. 09321 9279671
j.linsler@isuv.de

ISUV-Pressesprecher RA Claus Marten
Mauerstr.76
10117 Berlin
Tel. 030 8575960
berlin@isuv-online.de

ISUV-Rechtspolitischer Sprecher RA Ralph Gurk
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97070 Würzburg
0931 4525940
r.gurk@isuv.de

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