Jeder hat nur so viel Recht , wie er Macht hat
"Ich habe mein Studium und die Promotion neben BAFÖG durch Berufstätigkeit selbst finanziert und arbeite seit 1997 (zwei Jahre vor meiner Eheschließung 1999) im Angestelltenverhältnis als Ausbilderin und als selbständige Psychologin (Beraterin), um meinen Unterhalt selbst zu verdienen und Rentenanwartschaften anzusammeln.
Ich wurde von einem arbeitslosen Mann geschieden. Beim Versorgungsausgleich musste ich die Hälfte meiner Rentenanwartschaften an ihn abtreten, so daß mir selbst nur 290,- DM verblieben. Mein Ex-Mann behielt außerdem den gesamten Hausrat, den einzigen PKW und die selbstgenutzte ETW. Mir blieb nur die Hälfte meines hart erarbeiteten Vermögens, mit dem ich ein Eigenheim für meine neue Familie anzahlte, um damit meine Rentenlücke auszugleichen.
Kurz, ich habe mich durchgebissen, ich habe mir nichts geschenkt und mir wurde auch nichts geschenkt."
"Ähnliche Erfahrungen hat mein Mann, ähnlich verlief die Scheidung meines Mannes: Er ließ seiner Ex-Frau bei der Trennung den gesamten ehelichen Hausrat, den PKW und 60.000 DM. Er übernahm allein die ehelichen Schuldverpflichtungen, die bis heute noch nicht abgetragen sind.
Ihre Rente ist durch den Versorgungsausgleich (mein Mann mußte die Hälfte seiner Rentenanwartschaften an sie abtreten) schon jetzt gesichert.
Da die Kinder volljährig sind, arbeitet sie jetzt ganztags als Angelernte in einem Büro - jedoch nicht in ihrem erlernten Beruf als Chemiefachkraft - und nimmt dadurch ein geringeres als das erzielbare Einkommen (36.000 DM anstelle 60.000 DM per anno laut Chemietarifvertrag) in Kauf.
Sie mußte ihre - angeblichen - Bewerbungen in ihrem erlernten Beruf nicht nachweisen."
"Was mich aber in dieÖffentlichkeit treibt, ist die nachlässig-willkürliche Ungerechtigkeit der Justiz:
Meinem Mann und mir wurde jeweils ein fiktives Einkommen hochgerechnet, das mit dem realen nichts zu tun hat.
Mein Einkommen ist fast 50 % niedriger als das vom OLG fiktiv berechnete.
Die Kreditzinsen von den Schulden aus meiner ersten Ehe und seine Kreditzinsen für die Anschaffung des notwendigen Hausrates wurden nicht unterhaltsmindernd berücksichtigt.
Kindergartenkosten und Unterhalt für unsere gemeinsame zweijährige Tochter wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Weder die Verluste aus meiner selbständigen Tätigkeit (Steuerbescheide liegen dem OLG vor), noch meine Kreditzinsen, weder meine Hausfinanzierung (nur 1 % Tilgung, 99 % Zinsleistungen!), meine notwendigen medizinischen Kosten, meine BAFÖG-Rückzahlungen oder meine Schuldzinsen, die noch aus meiner ersten Scheidung resultieren, noch meine Finanzierungskosten für ein beruflich bedingtes Fahrzeug oder beruflich bedingte Fortbildungskosten wurden berücksichtigt.
Das OLG fällte ein Urteil, wonach ich monatlich eine erhebliche Summe Familienunterhalt an meinen Mann zahlen soll, damit er seiner Ex-Frau den Aufstockungsunterhalt zahlen kann - und das sogar rückwirkend für 1999 und 2000 und unbegrenzt für die Zukunft.
Der Umstand, daß sie – würde sie in ihrem erlernten Beruf arbeiten - keinen Aufstockungsunterhalt bekäme, wird einfach ignoriert.
Durch meine Scheidung habe ich keinerlei Rücklagen, sondern nur Schulden.
Weil mein Einkommen nicht dazu ausreicht, die Leistungsfähigkeit meines Mannes herzustellen, werde ich mein Haus notverkaufen müssen, um mit dem Vermögen, das ich in die Ehe brachte, die Leistungsfähigkeit meines Mannes gegenüber seiner Ex-Frau herzustellen.
Die Zukunft unserer zweijährigen Tochter ist jetzt schon ruiniert - so wie meine eigene "
Wir haben nichts mehr zu verlieren, wir können nur noch gewinnen !
Sie erreichen uns nahezu immer unter :
Tel. : 02268 / 909388
Sie treffen uns
für Statements, Fotos am 18.06.2001 um 12.45 Uhr
beim OLG Düsseldorf
Cecilienstr. 3
40474 Düsseldorf
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Der vorstehend geschilderte Fall trägt beim OLG Düsseldorf das Aktenzeichen 7 UF 220/00 (beim AG Langenfeld das Aktenzeichen 8F 1/98). Weitere spektakuläre Fehlurteile und Verstöße gegen Artikel 3 und 6 GG sind dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) bekannt.
Die Vorsitzende des ISUV-Arbeitskreises Zweitfamilien / Zweitehefrauen sammelt solche und ähnliche geeignete Fälle für eine Verfassungs-beschwerde zur "Benachteiligung von Zweitfamilien", die der Verband unterstützen wird.