Kinder haben Rechte - oft nur auf dem Papier

ISUV-Vorsitzender Josef Linsler stellte fest:

"Kinder haben Rechte, aber oft nur auf dem Papier - weltweit, aber auch in Deutschland. In den 54 Artikeln der Konvention ist zusammengefasst, was Kinder brauchen, um glückliche und selbständige Erwachsene zu werden. Da werden als Rechte Bildung, Gesundheit, Gleichbehandlung, Recht auf Eltern, Recht auf Betreuung, das Recht gehört zu werden, Recht auf Nahrung, Freizeit, Spiel, Sicherheit genannt. Die Konvention katalogisiert die physischen und psychischen Bedürfnisse von Kindern. Sie macht deutlich, dass Kinderrechte Menschenrechte sind. Würden sie eingehalten, gäbe es keine Kinderarmut, keine Benachteiligungen bei Bildung, Gesundheit und Betreuung. Würden sie eingehalten, müsste mehr dafür getan werden, dass beispielsweise Kindern bei Trennung oder Scheidung beide Elternteile erhalten bleiben. Die Konvention fordert auch, dass jedes Kind das Recht hat die eigene Identität zu kennen."

Daher fordert der Verband seit Jahren, dass die Vorbehalte der Bundesrepublik gegen die UN-Kinderkonvention zurückgenommen werden, weil die Konvention Maßstäbe setzt, zu denen sich die Bundesrepublik vorbehaltlos bekennen sollte - auch wenn es was kostet. Wie heißt es so schön: Die Kinder sind unsere Zukunft, aber die Zukunft gibt es nicht umsonst.

"Kinder brauchen politisches Gehör, ein Wahlrecht in einer immer mehr ergrauenden Gesellschaft, ansonsten werden sie noch mehr überstimmt. Die teilweise hämische Diskussion zum Kinderwahlrecht macht überdeutlich, Kinder haben in derÖffentlichkeit der Singlegesellschaft nur wenige Interessenvertreter. Auch darüber gilt es selbstkritisch zu reflektieren." (Linsler)

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