Kindeswohl lässt sich nicht verordnen

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Kinderrechte in der Verfassung, das bedeutet einen zusätzlichen Impuls für Wertschätzung und Schutz der Kinder. Wirk-
samer praktischer Kinderschutz ist aber nur möglich, wenn familiale Netze - gerade im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung - nicht zerstört, sondern dann im Sinne der Kinder gefördert und aktiviert werden. Hier besteht noch ein immenses Defizit an integrativem Denken und Bewusstsein in der Gesellschaft. Zu oft und zu schnell resignieren noch Elternteile, resignieren die Großeltern, die Verwandten. Zu oft werden Kinder auch heute noch - erfolgreich - instrumentalisiert. Zu oft bleiben sie allein zurück, fixiert auf einen Elternteil, - ihm ausgeliefert."

Forderungen des Verbandes ISUV:
* Umgangsrecht ist Menschenrecht, daher unveräußerlich.
* Umgangsverweigerung muss daher stärker sanktioniert werden.
* Alle Kinder haben den gleichen Anspruch auf Umgang, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
* Mütter nichtehelicher Kinder dürfen nicht weiterhin privilegiert, die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu ihrer Disposition gestellt werden. Was tun, wenn der Umgang an den Feiertagen verweigert wird?

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