Kindeswohl: Rechte der leiblichen Eltern und Großeltern stärken
Gemäß Koalitionsvertrag soll die „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden“, auch sollen die Rechte von „Pflegekindern und ihren Familien sichergestellt“ werden. Das Familienministerium, das bei dieser Reform federführend ist, stellt in einer Präsentation klar, die Rechte von Pflegeeltern sollen gestärkt werden. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht fordert, entgegengesetzt dazu, die Rechte der Ursprungsfamilien, die Rechte der biologischen Eltern und Großeltern zu stärken. „Aus Erfahrung weiß ich, ist ein Kind einmal bei Pflegeeltern untergebracht, ist die Rückführung eher die Ausnahme als die Regel. Als Anwalt weiß ich, dass es sehr schwierig ist überhaupt ein Umgangsrecht der leiblichen Eltern und der Großeltern durchzusetzen.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest. ISUV fordert, dass es erklärtes Ziel sein und bleiben muss, wo immer möglich, die Kinder wieder in die Ursprungsfamilien zurückzuführen. „Damit die Brücke zu Ursprungsfamilien nicht abbricht, muss das Umgangsrecht der Eltern und Großeltern gestärkt werden.“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
Linsler kritisiert, dass die Rolle der leiblichen Eltern für die Identitätsfindung von Kindern „ausgeklammert werden soll“. Die UN-Kinderrechtskonvention betont in Artikel 8 ausdrücklich das Recht eines jeden Kindes, seine Identität zu kennen. „Auch wenn manche Pflegeeltern dies nicht wahrhaben wollen oder verdrängen, die biologischen Eltern sind die natürlichen Eltern. Sie sind wichtig für die Identitätsfindung und das Kindeswohl. Die Probleme von Kindern, denen die leiblichen Eltern vorenthalten wurden, dürfen nicht ausgeklammert werden.“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.
Hintergrund
Manchmal wenden sich Eltern auf Grund psychischer Probleme – nicht zuletzt wegen Trennung und Scheidung- mit der Bitte um Rat und Hilfe ans Jugendamt. Das Jugendamt nimmt die Kinder auf teilweise sehr intransparente Weise in „Obhut“, bringt sie zu Pflegeeltern, obwohl die Großeltern für Erziehung und Pflege die geeignetere Alternative wäre, denn durch sie kann das familiale Netz erhalten werden. – Ist der Elternteil wieder gesund, sieht er sich mit dem Argument konfrontiert, die Kinder hätten sich bei den Pflegeeltern gut eingelebt, fühlen sich wohl. „Es darf nicht sein, dass die Notlage von Eltern ausgenutzt wird, sie rechtlos gegenüber dem eigenen Kind gemacht werden. Die Medien sind gefordert die Missstände, das Geschäft mit der Pflege aufzudecken.“, fordert Linsler.
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