Komplizierte Regelungen

Ein alleinerziehender Vater oder eine alleinerziehende Mutter konnte bisher nur 1500 € Betreuungskosten steuerlich absetzen, jetzt sind dies 4000 € im Jahr. Bei einem angenommenen Bruttolohn von 1500 € im Monat bedeutet diese Neuregelung eine zusätzliche Steuerersparnis von 42 €.

Dem Doppelverdiener-Ehepaar mit 2500 € Bruttolohn bleiben im Monat nur 30 € mehr. Dagegen hat das gut verdienende Doppelverdiener-Ehepaar mit 5000 € Bruttolohn doch beachtliche 93 € Steuerersparnis.

Die Regelung mag nicht gerade sehr sozial sein, in jedem Fall födert sie die Berufstätigkeit von Müttern. Des Weiteren bleibt der Regierung die Hoffnung, dass im Haushalt einige tausend Jobs entstehen.

Die Regelung nutzt auch Getrenntlebenden und Geschiedenen. Bei Trennung und Scheidung ist es immer wichtig, dass beide Elternteile arbeiten, denn nur so kann Scheidungsarmut vermieden werden, nur so können hohe Unterhaltslasten vermieden werden. Nur wenn Betreuung bezahlbar ist und gefördert wird, nur wenn der Lohn nicht durch die Betreuungskosten aufgefressen wird, lohnt es sich zu arbeiten.

Die Neuregelung bei der Kinderbetreuung ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht begrüßt.

Das Hauptproblem unserer Gesellschaft - Geburtenrückgang und überalterung - wird durch diese Neuregelung nicht gelöst. Eltern - ob mit geringem oder hohem Einkommen werden durch diese Reglung sicher nicht angespornt mehr Kinder zu bekommen.

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