Kürzung des ALG II für junge Erwachsene auf Kosten der Eltern

Offensichtlich geht man im Ministerium davon aus, dass die jungen Langzeitarbeitslosen bis 25 Jahren weiter im Elternhaus leben. Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf den vollen Regelsatz sowie übernahme der Miet- und Heizungskosten.

Das hatte teilweise dazu geführt, dass sich die Betroffenen häufig eigens aus diesem Grund eine eigene Wohnung mieteten. Künftig solle das nur noch möglich sein, wenn die jungen Leute aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" bei den Eltern ausziehen müssten und die Behörde den Umzug vorher genehmigt hat.

Auch wenn man die Maßnahme unter dem Diktat des Sparen-Müssens als berechtigt ansieht, auch wenn man als berechtigt ansieht, dass die Maßnahme für so manchen jungen Erwachsenen ein Impuls ist verstärkt nach Arbeit zu suchen, die Kürzung geht auf Kosten der Eltern. Sollen gerade sie, die sowieso schon überproportional belastet sind, die Arbeitsmarktmisere mitschultern?

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