Kurze Ehe - kein Unterhalt?

Im Allgemeinem geht man bei einer Ehedauer von weniger als 2 Jahren von einer Kurzzeitehe aus. Ergo wird sie ihre Weiterbildung selbst bezahlen müssen.

Nach allgemeinem Rechtsempfinden ist gerecht, dass bei Berufstätigkeit beider Partner während der Ehe, auch bei längerer Ehedauer als zwei Jahre keine Unterhaltsforderungen gestellt werden dürfen.

In einigen Fällen, insbesondere wenn Kinder zu betreuen sind, kommt es allerdings vor, dass sich aus ein paar Jahren Ehe eine lebenslange Unterhaltskette ergibt. Gerade in diesen Fällen ist eine Unterhaltsbegrenzung ein Gebot der Gerechtigkeit.

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