Mehr Respekt und Sensibilität gegenüber Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahlern
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert, dass die Interessen von Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahlern ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Kinder. ISUV möchte, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt parallel angehoben werden müssen. Vergleicht man die letzten 10 Jahre, so ist der Kindesunterhalt um 51 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt um 21 Prozent. Der Verband fordert dieses Missverhältnis schrittweise abzubauen. „Am 1.1.2016 muss der Selbstbehalt angehoben werden. Von Lohnerhöhungen dürfen nicht nur die Kinder profitieren, sondern auch die Unterhalszahler/innen.“, fordert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Er mahnt mehr Respekt und Empathie für Unterhaltszahler/innen an: „Sie arbeiten hart und vielen bleibt am Monatsende nicht einmal der Selbstbehalt. Grundsätzlich sollte der Selbstbehalt in keinem Fall unterschritten werden. Man muss der Kuh, die man melken will, so viel Futter lassen, dass sie Milch gibt.“
Der Verband sieht es als respektlos gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil an, wenn der betreuende Elternteil zwar kräftig Unterhalt fordert, aber gleichzeitig den Umgang verweigert. „Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird er an den Pranger gestellt, wenn der betreuende Elternteil den Umgang verweigert, passiert nichts, vielmehr hat er weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Diese Respektlosigkeit und mangelnde Empathie darf nicht einfach stillschweigend hingenommen werden.“ (Linsler)
Respektlos und wenig sensibel gegenüber Unterhaltszahlern/innen ist auch ohne Vorwarnung zu pfänden. „Liegt ein dynamischer Unterhaltstitel vor, muss zwar automatisch gezahlt werden. Wir empfehlen beim ISUV aber immer den unterhaltspflichtigen Elternteil anzuschreiben. Schließlich weiß nicht jeder, dass gerade eine Unterhaltserhöhung ins Haus steht, insbesondere nicht, wenn sie in die Ferien fällt. Durch Pfändung eskaliert in der Regel der Streit. Teilweise bekommt der Unterhaltspflichtige Probleme mit seinem Arbeitgeber.“, stellt der rechtspolitische Sprecher des ISUV, Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.
Die Forderung „säumigen Vätern“ den Führerschein wegzunehmen oder sie einzusperren bezeichnet Linsler als boulevard-populistischen-Unsinn. „Bekommt das Kind Unterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zur Arbeit kommt oder ohne Führerschein gleich gar keine Arbeit bekommt oder gar im Gefängnis sitzt? Vielmehr muss dann der Staat – die Steuerzahler - für Kind und Unterhaltspflichtigen aufkommen.“
„Im Elfenbeinturm gefertigte Tabellen oder autoritär verfügte einseitige Unterhaltstitel werden dem sensiblen familialen System nach einer Scheidung nicht gerecht. Vielmehr provozieren sie Distanz, Ablehnung, Verweigerung. Es gibt keine Alternative dazu, gefragt ist mediatives Verhandeln zwischen den Beteiligten, die Pflicht zu kommunizieren, Offenlegung der Familienbudgets, ein gerechter Ausgleich von Rechten und Pflichten. Das ist mühevoll, aber am besten fürs Kindeswohl.“ (Linsler)
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