Name ist nicht nur Schall und Rauch, sondern Identität
Bisher konnten Ehepartner nur den Geburtsnamen eines der Partner zum Ehenamen bestimmen. Künftig sollen sie sich auch für einen „erheirateten“ Namen entscheiden können. Das heißt: Wenn Frau A, geborene B in zweiter Ehe Herrn C heiraten möchte, können die beiden Ehepartner nicht nur zwischen den Ehenamen B und C wählen. Sie können auch den „erheirateten“ Namen A zum neuen Ehenamen bestimmen.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes, Michael Salchow, kritisiert die Regelung:
"Familiennamen sind nicht einfach nur Schall und Rauch, sondern stehen in engem Zusammenhang mit der Identität von Menschen. Dies gilt um so mehr, als die moderne Biologie nachgewiesen hat, daß wir in hohem Maße durch Vererbung, also durch unsere Verwandtschaft, geprägt sind. Somit ist der an die Verwandtschaft gebundene Familienname identitätsstiftend. Wenn jetzt der von einem Partner erheiratete Name für eine neue Familie zum Ehenamen werden kann, kommt dies einem Etikettenschwindel gleich.
Sollen etwa am Ende nur noch adelige Familiennamen übrig bleiben?“ —
Schon immer hat sich der Verband dagegen gewendet, daß Kinder nach der Scheidung der Eltern umbenannt („einbenannt“) werden. Dem Verband ist bekannt, daß Kinder oft unter dem „sanften“ Druck des sorgeberechtigten Elternteils zwar der Umbenennung zustimmen, aber in Wirklichkeit darunter leiden. Schließlich soll auf diese Weise oft ein Elternteil aus dem Bewußtsein verdrängt werden.