Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. 8. 2015: So viel erhalten Kinder mehr – so viel müssen Unterhaltspflichtige mehr zahlen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist auf die neue, ab dem 1.8.2015 gültige Düsseldorfer Tabelle hin. Die Tabelle musste angepasst werden, weil der Kinderfreibetrag und entsprechend das Kindergeld minimal erhöht wurden. Entsprechend verändern sich auch die Tabellenbeträge minimal. Zwischen 12 und 20 EURO erhalten Kinder monatlich mehr Unterhalt. Der Verbandsvorsitzende Josef Linsler kritisiert: „Die neue Düsseldorfer Tabelle wird veröffentlicht, wenn viele Menschen im Urlaub sind. Normalerweise erhöhen sich alle familienrechtlichen und familienpolitischen Leistungen jeweils am 1. Januar. Dies sollte künftig beachtet werden um Verwirrungen zu vermeiden.“
Der Verband fordert, dass der Kindesunterhalt von der Steuer abgesetzt werden kann. „‘Es darf bekanntlich nur besteuert werden, was dem betroffenen Steuerzahler zur Verfügung steht. Kindesunterhalt steht dem Kind und nicht dem Alimentenzahler zur Verfügung. Gegenwärtig werden Unterhaltspflichtige nach Steuerklasse I wie Ledige besteuert, so als ob sie keine Unterhaltsleistungen für Kinder erbringen.“, kritisiert Linsler.
Einerseits trifft die moderate Erhöhung Menschen mit niedrigerem und mittlerem Einkommen und mehreren Kindern dennoch spürbar, weil deren Finanzsituation schon ausgereizt ist. Andererseits sind die Leistungen für Kinder in den unteren Einkommensbereichen einigermaßen bedarfsdeckend, „für Freizeit- und Urlaubsaktivitäten bleibt für diese Kinder wenig übrig. Gleiches gilt für Alimentenzahler/innen, die in teuren Großstädten vom Selbstbehalt leben müssen.“ (Linsler) ISUV tritt für eine gerechte realistische Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen ein.
Der Verband rät davon ab, sich wegen der höheren Zahlbeträge auf juristischen Streit einzulassen. „Juristischer Streit lohnt sich wegen dieser Beträge nicht. Er verschlingt in jedem Fall Geld, das eigentlich besser für die Kinder angelegt ist.“ (Linsler)
Die neue Düsseldorfer Tabelle sowie die entsprechenden Zahlbeträge können Sie hier downloaden.
Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78
info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Moltkestraße 22a
97318 Kitzingen
Tel. 09321/9279671
j.linsler@isuv.de
ISUV-Pressesprecher RA Claus Marten
Josef-Orlopp-Str. 54
10365 Berlin
Tel 030- 857 596 0
berlin@isuv.de
ISUV-Rechtspolitischer Sprecher RA Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
97070 Würzburg
0931/45 25 940
r.gurk@isuv.de