Neues BGH-Urteil - Unterhaltsanspruch Nichtverheirateter

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt zum Urteil fest: ""Das Urteil stellt eheliche und nichteheliche Kinder wieder ein Stückchen mehr gleich. Dies ist ein Anliegen unseres Verbandes. Es ist aber auch verfassungsrechtlich konsequent, wenn der Bundesgerichtshof zwischen Verheirateten und Nichtverheirateten auch bezüglich ihres Unterhaltsanspruchs unterscheidet. Wichtig wird sein, wie und unter welchen Voraussetzungen längere Unterhaltsansprüche zugebilligt werden. Das BGH-Urteil gibt die Richtung vor, die Gerichte werden im konkreten Einzelfall zu entscheiden haben. Fakt ist, dass der BGH die Dreijahresgrenze nicht grundsätzlich aufgehoben hat. Er signalisiert damit eine Befristung des Unterhalts für den betreuenden Elternteil, wie dies ja auch die anstehende Reform des Unterhaltsrechts vorsieht.""

Der Verband vertritt die Auffassung, dass das Urteil auch sorgerechtliche Konsequenzen für die Väter nichtehelich geborener Kinder haben muss.

Daher fordert Salchow:
""Wenn sie aber nahezu genauso zahlen müssen wie ""Ehe-malige"", müssen sie auch die gleichen Rechte haben. 

Wenn der ""Bund auf Treu und Glauben"" zerbricht, haben beide Eltern weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder. 

Es darf nicht sein, dass Väter nichtehelich geborener Kinder gegenüber dem eigenen Kind vielfach rechtlos sind, wenn die Mutter dies so will."und fügt humorvoll hinzu: "Es wird spannend sein, wie die Familiengerichte mit Unterhaltsansprüchen der nicht ganz seltenen Fälle umgehen, in denen keine Lebenspartnerschaft bestand, in denen kein Kind geplant war, in denen nur eine flüchtige Beziehung bestand."" JL

Zurück