Neues Unterhaltsrecht - neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2008
Zu den Veränderungen stellt der rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune fest: "Ab 1.1. 2008 gelten in den alten und in den neuen Bundesländern die gleichen Unterhaltssätze. Aus dreizehn Einkommensgruppen wurden zehn. Was Kindern zusteht ist durch den Tabellenbetrag klar benannt. Für Alimentenzahler ist der Zahlbetrag, der in obiger Tabelle in Klammern steht, wichtig, d. h. sie können jeweils vom Tabellenbetrag nochmals 77 EURO abziehen. Bei volljährigen Kindern (4. Spalte der Tabelle) kann das Kindergeld voll abgezogen werden. Die Bedarfskontrollbeträge, also das Einkommen, das dem Unterhaltszahler bleiben sollte, wurde gesenkt. Unterhaltszahler, die wenig verdienen, werden mehr belastet als die in höheren Einkommensgruppen. Allerdings lassen sich allein auf Grund der neuen Düsseldorfer Tabelle keine höheren oder geringeren Zahlbeträge erstreiten. Dafür sind die Änderungen zwischen alter und neuer Tabelle zu gering. Abänderungsklagen können erst dann eingereicht werden, wenn sich das Einkommen stark verändert hat, also um mehr als 10 Prozent erhöht oder - was nur allzu gerne vergessen wird - zurückgegangen ist."
Der ISUV Vorsitzende Josef Linsler kritisierte: "Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle entsprechen vielfach nicht der realen Einkommensentwicklung. Die Sätze sind zu hoch. Dies gilt insbesondere bei den unteren Einkommen. In den neuen Bundesländern ist das Lohnniveau in manchen Branchen im Vergleich zu den alten Bundesländern teils erheblich niedriger. Unter diesem Aspekt ist die Angleichung der Unterhaltssätze fragwürdig. Es geht nicht darum, dass wir den Kindern den Unterhalt nicht gönnen, aber es ist grundsätzlich ungerecht, dass einem hart arbeitenden Alimentenzahler oft am Monatsende nicht mehr als 900 ‚¬ Selbstbehalt bleiben. Davon muss er leben."