Öffentliche Petition: Für die strikte Umsetzung des neuen Unterhaltsrechts
ISUV-Vorsitzender Josef Linsler stellte fest:
"Suelmann steht für viele, er ist kein Einzelfall. Viele Mitglieder klagen, dass in Bezug auf den Betreuungsunterhalt das neue Recht nur sehr verhalten angewendet wird. Was sich die Mitglieder erwarten ist eine Befristung des Unterhalts, somit mehr Transparenz. Transparenz ist für beide Ehe-malige wichtig, so dass sie ihre berufliche Zukunft planen und nicht sich aufs Prozessieren verlegen. Transparenz fordern im übrigen nicht nur Betroffene, sondern auch Anwälte. Es gibt Mitglieder, die gar meinen, die Rechtsprechung nach der Reform sei genauso wie vor der Reform. Dies halte ich für überzogen, denn das neue Unterhaltsrecht hat zumindest dazu geführt, dass das alte Recht in Zweifel gezogen werden muss, dass es keine Lebensstandardgarantie mehr gibt, dass Eigeninitiative gefordert und gefördert wird. Es darf aber nicht sein, dass ein Betroffener beim einen Richter zahlen muss, beim anderen nicht."
Der Verband weist darauf hin, dass es fatal ist für Kinder und ihre Eltern, wenn sie sich unter den heutigen vielfältigen Risiken des sozialen Wandels langfristig auf Betreuungsunterhalt verlassen. Es liegt im Interesse der Scheidungsfamilie, wenn beide Eltern schnell beruflich auf eigenen Beinen stehen. Dann und nur dann lässt sich in über 90 Prozent der Fälle Scheidungsarmut vermeiden.
Sie finden die öffentliche Petition unter: [https://epetitionen.bundestag.de]