Rat und Tat der Grosseltern nutzen statt sie auszusperren

Eigentlich weist die Statistik wenig Neues aus, in den letzten Jahren ist das Scheidungsverhalten nahezu gleich geblieben: Seit 2003 (213975) sinkt die Zahl der Scheidungen bis 2015 (163 335) fast kontinuierlich. „Das hat einen ganz einfachen Hintergrund: Es wird erheblich weniger geheiratet. So trauten sich 1988 535000 Paare, 2015 waren es gerade einmal 400115. Dies schlägt sich natürlich in der Statistik nieder. Hinzu kommt, die Trennung von Paaren ohne Trauschein wird in der Statistik nicht erfasst. Wichtig erscheint mir, die Scheidungsquote blieb mit 39 Prozent gleich“, hebt der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Rechtsanwalt Ralph Gurk hervor. Unter den geschiedenen Ehepaaren hatte nahezu die Hälfte noch minderjährige Kinder. Insgesamt waren von der Scheidung der Eltern 131 749 Kinder betroffen. Weiterhin reichen mehr Frauen als Männer die Scheidung ein. Die durchschnittliche Ehedauer steigt kontinuierlich an. Allerdings haben sich die Scheidungen nach der Silberhochzeit in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Scheidungsschwerpunkte sind – wie gehabt – die Ballungsräume. „Eine Statistik erfasst Zahlen, sagt aber nichts über das Erleben, das individuelle Trennungsverhalten, das sich insgesamt durch Internet, Soziale Medien, Online-Dating beschleunigt und anonymisiert hat: Durch die Sozialen Medien, durch Online-Dating sind Beziehungen nicht stabiler geworden“, meint der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk.  

Hintergrund

Die Eltern wenden sich wegen Beratungshilfe ans Jugendamt im oberfränkischen C. Die Mutter ist nach einer schwierigen Geburt und auf Grund einer Krankheit psychisch angeschlagen. Sie unterzieht sich einer Therapie. Die Kinder werden überfallartig den Eltern entzogen und bei Pflegeeltern untergebracht, obwohl sich die Großeltern anbieten, die Pflege zu übernehmen. Großmutter H. kritisiert: „Wir haben ein großes Haus. Wir hätten die Kinder gerne aufgenommen, aber wir sind vom Jugendamt regelrecht überfahren worden.“ – Die betreffenden Mitarbeiter des Jugendamtes in C. sind zu keiner Stellungnahme bereit, obwohl die Eltern dazu eine Einwilligungserklärung gegeben haben.

Kritik

Das Beispiel ist kein Einzelfall. Großeltern können die Entfremdung der Kinder von den leiblichen Eltern verhindern. Sie tritt in der Regel dann ein, wenn kleine Kinder über einen längeren Zeitraum bei Pflegeeltern untergebracht werden. „Klares Ziel bei jeder Inobhutnahme muss die schnelle Rückführung der Kinder zu den leiblichen Eltern sein, wenn und wann immer dies die Umstände ermöglichen“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler klar. Des Weiteren müsse berücksichtigt werden, das die Unterbringung bei Pflegeeltern teuer ist und zu Lasten der Steuerzahler geht. „Das können Großeltern erheblich günstiger leisten, wenn man sie nur lässt.“ (Linsler)

 Fortgang

Der Mutter wurde seitens des Jugendamtes versprochen, dass ihr die Kinder übergeben werden, wenn sie nach erfolgreicher Therapie wieder zu Hause ist. Sie ist inzwischen wieder zu Hause. Die Therapie war nach Ansicht von Therapeuten erfolgreich. Die Kinder bekommen die Eltern trotzdem nicht zurück. Inzwischen ist seitens des Jugendamtes von „Dauerpflege“ die Rede.  

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

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