Rechtsdienstleistungsgesetz - Notwendiger Schritt mit Risiken
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:
"Wir haben bisher unseren Mitgliedern schon immer kostengünstig Rechtsrat vermittelt. Allerdings kam dieser Rechtsrat dann immer von engagierten Fachanwälten für Familienrecht. Gerade im facettenreichen Scheidungsrecht - das zeigt unsere dreißigjährige Erfahrung - können meist nur Fachleute kompetent Rat erteilen."
Bedenken äußert Salchow bezüglich der möglichen Berater:
"Ich habe so meine Zweifel, wenn auch Banken und Versicherungen beraten dürfen.
Wenn ich bedenke, welchen Rat Banken oder Versicherungen Menschen in Scheidungssituationen zuweilen geben, dann habe ich da so meine Bedenken. Uneigennützig ist dieser Rat wohl kaum."
Auch Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, Rechtspolitischer Sprecher des Verbandes, fragt kritisch:
"Wer haftet in welchem Umfang, wenn falsch beraten wurde? Das ist in diesem Gesetz nicht geregelt.
Anwälte sind jedoch auf die Informationen durch den Anfragesteller angewiesen - sind diese falsch oder unvollständig, kann hierfür nicht der Anwalt haften, genau so wenig für von dritter Seite gefertigte Verträge oder erteilte Beratungen."