Reform des Unterhaltsrechts - Ehe keine Versorgungseinrichtung mehr

Natürlich will niemand in die Gestaltung der eigenen Biographie eingreifen. Wenn die klassische "Haushaltsehe geplant ist, dann müssen sich Paare auch über die Unterhaltsregelung im Klaren sein". Sie regte an, dass dies am Beginn der Ehe festgehalten werden sollte, eine durchaus sinnvolle Forderung, die wir auf die Formel gebracht haben: Erst zum Notar, dann zum Traualtar.
Kritisiert wurde von Laurischk auch: "Im Familienrecht dauern Prozesse so lange wie in keinem anderen Bereich." Hier ist Veränderung notwendig, insbesondere wenn es um die Interessen von Kindern, um das Kindeswohl geht.


Bezüglich der Unterhaltsansprüche mahnte Laurischk eine Angeleichung im Interesse des Kindeswohls an. Konkret heißt dies, die Mutter eines nichtehelichen Kindes soll annähernd genauso viel Betreuungsunterhalt bekommen wie die getrennt lebende oder geschiedene Mutter/Vater eines ehelichen Kindes.
Beifall bekam Laurischk für die Forderung: "Befristung sollte ins Gesetz geschrieben werden."

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