Reform des Unterhaltsrechts - ein Sparmodell für den Staat?

Beim einem Diskussionsabend der Bezirksstelle Bonn des Verbandes mit Juristinnen und Juristen aus Politik, Praxis und Wissenschaft stellte der erfahrene Familienrechtler Professor Siegfried Willutzki fest: "Die steuerliche Schlechterstellung ist gegeben. In diesem Zusammenhang sollte endlich über die Einführung eines Familiensplittings statt des Ehegattensplittings nachgedacht werden."

Vorsichtiger äußerte sich auf der gleichen Veranstaltung die CDU-Bundestagsabgeordnete - vorher Familienrichterin - Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie räumte ein: "Flankierende steuerrechtliche Maßnahmen sind notwendig. über eine "andere steuerliche Gestaltung" wird nachgedacht.
Sie könne sich auch eine "intelligentere Nutzung der Freibeträge" vorstellen.

Der Rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, wies darauf hin: "Wir haben schon vor 15 Jahren eine Broschüre zum Familiensplitting erarbeitet. Die Vorschläge sind heute unverändert gültig - und aktuell. Geändert hat sich nur die Währung."

Zentrales Anliegen des ISUV ist für den Verbandsvorsitzenden Michael Salchow: "Es ist ungerecht, dass geschiedene Unterhaltszahler/innen nach dem Ehegattensplitting wie Ledige besteuert werden. Just im Moment der Scheidung fällt die Steuersubvention des Staates weg, dann, wenn sie am wichtigsten wäre, weil bekanntlich auf Grund der Scheidung mehr Kosten entstehen. Die Auswirkungen des Ehegattensplittings werden von Geschiedenen als "Bestrafung" empfunden. Wir erwarten, dass Unterhaltsleistungen für Kinder steuerlich berücksichtigt werden, solange Kinder in Ausbildung sind."

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