Reform des Unterhaltsrechts: Mehr Eigeninitiative nach der Scheidung
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow hob bezüglich der Reform nochmals hervor:
"Der Grundsatz, die Unterhaltsansprüche der Kinder zuerst zu berück-sichtigen, ist unbedingt richtig, wenn das zu verteilende Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht auch für den Expartner und den Zweitpartner reicht. Es entspricht den Verbandsvorstellungen, dass vor allem die Rechte der Kinder gestärkt werden, dass der Unterhalt an den Expartner begrenzt und die Unterhaltsansprüche der Zweitfamilie gleichgestellt werden."
Bezüglich des nachehelichen Ehegattenunterhalts hob der Rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, hervor: "Es ist wichtig, dass der Grundsatz der Eigenverantwortung betont wird, weil dies der Schlüssel für die weiteren unterhaltsrechtlichen Tatbestände ist. Den Gerichten wird ein erheblicher Spielraum der Interpretation eingeräumt. Wichtig sind auch die Möglichkeiten zur Befristung und Herabsetzung von Unterhalt. Ich möchte bei niemanden Illusionen zerstören, aber auch künftig wird es bei "Patchwork"-Familien schwierig bis unmöglich sein, die meist begrenzten Mittel des Unterhaltspflichtigen gerecht zu verteilen, sie werden in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht ausreichen. Ohne die Erwerbsarbeit des unterhaltsberechtigten Expartners sind - mehr als bisher - Mangelfälle vorprogrammiert."
Viele Fragen sind Betroffenen und Fachleuten noch nicht klar bzw. noch nicht endgültig geklärt, u.a:
Wann tritt die Reform in Kraft, wie steht es mit übergangsfri-sten, mit dem Vertrauensschutz? Sollte man Gerichtsentscheidungen bis nach dem 1. Juli verzögern? Was ändert sich in punkto Steuerrecht, in punkto Splittingmodelle und absetzbare Unterhaltszahlunge? Wann wird die Düsseldorfer Tabelle in neuer Form vorliegen? Welche Berechtigten haben demnächst mehr oder weniger Leistungen zu erwarten?