Reform des Zugewinnausgleichs - Mehr Gerechtigkeit für Ehe-malige?

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler gibt zu bedenken:
"Das Bemühen Vermögensmanipulationen zu verhindern, ist zu begrüßen, aber lassen sie sich verhindern? - In der Praxis sind Vermögensverschiebungen schwer zu beweisen, es sei denn die Ehe-maligen haben sich schon während der Ehe gegenseitig streng beäugt, Kontoauszüge kontrolliert, etc.- Bedenklich ist auch, dass der Ausgleichsberechtigte einseitig Klage auf sofortige Zahlung des Ausgleich erheben kann. Er kann sein Vermögen illoyal verringern und so seinen Zugewinn erhöhen. Der Ausgleichsverpflichtete hat diese Möglichkeit nicht. - Vermögensmanipulationen lassen sich letztlich nicht verhindern, wer sich trennen will ist am Drücker. Dies war so im alten Recht und wird auch weiterhin so sein. Ändern wird sich der Zeitpunkt der Vermögensverschiebungen, er wird sich verlagern - öfter in die Ehezeit. Weiterhin wird die Maxime gelten: Wenn die Ehe schon kaputt ist, dann möchte frau/man zumindest noch einen Reibach beim Zugewinnausgleich machen."

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler rät:
"Wer einen sauberen Schnitt beim vorzeitigen Ende der Ehe will, muss vorsorgen und sich nicht auf die gesetzlichen Regelungen verlassen. Hilfreich sind für einen "sauberen" Zugewinnausgleich eine Aufzeichnung des Anfangsvermögens, ein Ver-zeichnis der Schulden, festgehalten - mit Datum - werden sollten auch Schenkungen und das Erbe. Unsere alte Losung gilt auch weiterhin: Erst zum Notar, dann zum Traualtar."

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