Scheidung und Überschuldung von Haushalten

Betrachtet man die Klientel der Schuldnerberatung, so kristallisieren sich vier Hauptursachen für den übergang von der Ver- in die Überschuldung heraus: Arbeitslosigkeit, dauerhaftes Niedrigeinkommen, Trennung bzw. Scheidung und gescheiterte Selbstständigkeit. Arbeitslosigkeit war mit 46 Prozent der häufigste Überschuldungsauslöser in den neuen Bundesländern. Trennung bzw. Scheidung standen mit 19 Prozent an vierter Stelle. In den alten Bundesländern standen Arbeitslosigkeit sowie Trennung und Scheidung mit jeweils 23 Prozent an der Spitze der Überschuldungsursachen.

26 Prozent der in Schuldnerberatung Betreuten hatten Schulden bei elf und mehr Gläubigern. Häufigste Schuldenart war die Verschuldung bei Kreditinstituten. Zudem waren in den neuen Bundesländern Mietschulden mit 32 Prozent ein gravierendes Problem. In den alten Bundesländern hatten rund 50 Prozent der Betroffenen Schulden in Höhe bis zu 25.000 €, in den neuen Bundesländern betrug die Schuldenhöhe bei rund 50 Prozent der Betroffenen bis zu 10.000 €. Haupteinkommensquellen der Betroffenen in den alten Bundesländern war mit 47 Prozent Lohn und Gehalt. In den neuen Bundesländern bezog der größte Teil (43%) der überschuldeten Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.

Die Überschuldung privater Haushalte nach Trennung und scheidung rührt nicht zuletzt daher, dass der Staat Geschiedene mit Kindern wie Ledige besteuert. wir weisen darauf immer hin.

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