Schiedsgericht für Unterhalts- und vermögensrechtliche Streitigkeiten
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:
"Nicht wenige unserer Mitglieder kennen - und fürchten die Situation: Prozesse wurden losgetreten und haben sich zu einer Prozesslawine entwickelt. Die Forderungen und Erwartungen der Betroffenen sind groß. Gleichzeitig ist objektiv abzusehen, dass keine der Parteien ihre Forderungen wird vollständig durchsetzen können. Der Rückzug einer Partei käme in dieser Situation einem Gesichtsverlust, einer Niederlage gleich. - Da ist guter Rat teuer. Und ich glaube, er kann vom Schiedsgericht in Familiensachen kommen, insbesondere, wenn dort erfahrene und kompetente Schiedsrichter sitzen, deren Autorität beide Seiten achten."
Auch Professor Siegfried Willutzki, einer der kompetentesten Familienrechtler, begrüßt die Schiedsgerichtsbarkeit "uneingeschränkt". Nach seinen Erfahrungen haben sich Schiedsentscheidungen immer sehr positiv ausgewirkt, indem sie langwierige Verfahren beschleunigt und die Kosten kalkulierbar gemacht haben. Willutzki hält es für wichtig, beide Anwälte mit einzubeziehen, "so dass sich keine Partei hinterher über den Tisch gezogen fühlt". Er bedauert, dass Schiedsgerichte bisher nur selten genutzt werden.
Dies mag einerseits an mangelnder Information liegen. Andererseits sehen Betroffene darin einen weiteren Kostenfaktor. Tatsache aber ist, dass zwar beim Schiedsgericht auch Kosten anfallen, die aber im Vergleich mit dem "normalen" Verfahren erheblich geringer sind. Dies gilt erst recht dann, wenn sonst der Instanzenzug ausgeschöpft werden würde.