Schnäppchen beim Anwalt ?
Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellte fest:
"Die Internet-Devise >billig - billig< hat sich bei Scheidungen schon öfter im Nachhinein als >teuer-teuer< erwiesen. Gerade um die Kostensenkung geht es Betroffenen bei Scheidungen primär. Insofern gibt es für Versteigerungen einen großen Markt. Wie die bisherigen Erfahrungen bei Ebay zeigen, bietet die Anonymität der virtuellen Welt des Internets viele Möglichkeiten zu kriminellem Missbrauch, der im Nachhinein kaum aufgedeckt wird. Wer sagt denn, dass auf der anderen Seite tatsächlich ein zugelassener Anwalt sitzt? Wer sagt mir etwas über die kommunikative, über die menschliche Kompetenz des virtuellen Anwalts? Was lässt sich doch alles an Schöngefärbtem über das Internet vermitteln. Bekanntlich ist Papier geduldig, das Internet aber noch viel mehr."
Der rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, ergänzte:
"Die Beratung und Vertretung in Ehe- und Folgesachen bedarf eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Dies ist durch Internet-Versteigerung nicht gegeben. Die Beratung über Internet leidet an dem ganz erheblichen Mangel, dass der Rechtsanwalt auf die über dieses Medium bekannt gegebene Information des Mandanten angewiesen ist, die nicht immer richtig und nicht immer vollständig sein muss. Rückfragen etc. lassen sich nur im persönlichen Gespräch klären. Völlig unbeachtet bleibt die haftungsrechtliche Seite. Der Rechtsanwalt kann stets darauf verweisen, dass er über Internet unzureichend informiert worden ist und daher seine Beratung die eigentliche Problematik nicht oder unrichtig behandelt hat. Gerade in Folgesachen von Ehesachen (Zugewinnausgleich!) oder bei der Vermögensauseinandersetzung kann es um erhebliche Werte gehen."