Statt Befristung des Unterhalts - lebenslänglich
Linsler bekommt Unterstützung von Experten aus den eigenen Reihen.
"Der nach dem Gesetz primär geltende Grundsatz der Eigenverantwortung wird umgangen, wenn immer mehr Einzelfall bezogene Ausnahmen zugelassen werden. Es entsteht eine enorme Rechtsunsicherheit. Auch der andere Ehegatte hat ein Recht, sein Leben neu planen und finanziell disponieren zu können. So aber droht erneut die lebenslange Unterhaltshaft. Es handelt sich außerdem um einen besonders gelagerten Ausnahmefall - schwangere 16jährige bricht Ausbildung ab, heiratet, bekommt 4 Kinder und erkrankt später an Darmkrebs. Es ist jedem Versuch entgegenzutreten, das Kriterium der Eigenverantwortung aufzuweichen und diese Rechtsprechung des BGH zu verallgemeinern.", kritisiert das Mitglied des Bundesforums der ISUV-Kontaktanwälte Rechtsanwalt Dr. Thomas Herr.
Der Sprecher des Bundesforums der ISUV-Kontaktanwälte, Rechtsanwalt Ralph Gurk, hebt hervor:
"Vergleicht man diese Entscheidung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, die seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts zum 01.01.2008 ergangen ist, stellt sie sicherlich ein Novum dar. Sie zeigt einmal mehr, wie sehr die Richter auf den Einzelfall abstellen. Einmal mehr heißt es in Zukunft also: Die Darstellung des Sachverhaltes, also die Beschreibung des Verlaufs der Ehe vom Tag der Eheschließung (oder sogar noch davor) bis hin zur Trennung (und sogar noch danach) entscheidet über die Frage, ob ein Unterhaltsanspruch zugesprochen wird und ob eine solcher zu befristen ist. Denn offenbar ist nach neuem Unterhaltsrecht buchstäblich alles möglich."
"Durch derartige Rechtsprechung wird das Familienrecht immer intransparenter, das steigert Justizverdrossenheit. Betroffene haben den Eindruck Rechtsprechung in Familiensachen sei ein Glasperlenspiel, bei dem die BGH-Richter als Magister Ludi ihre Regeln schaffen, die theoretisch noch zusammenpassen mögen, praktisch aber nicht verstanden, geschweige denn akzeptiert werden.", kritisiert Linsler.