Tag der Menschenrechte - Kindeswille bleibt oft auf der Strecke
Aufgrund mehrerer dem Verband vorliegender Fälle stellt der Verbandsvorsitzende Josef Linsler fest: "Die Gründe für die Missachtung des Kindeswillens mögen individuell unterschiedlich sein, aber einige feste gesellschaftliche Strukturen gibt es. Die Sorgerechtsreform ist zwar zehn Jahre alt, jedoch hat sich vielerorts das Bewusstsein noch nicht genügend verändert: Der Kindeswille wird oft oberflächlich eruiert und nur zu gerne übergangen."
Trotz des neuen Kindschaftsrechts herrscht bei Gerichten, Jugendämtern und Anwälten noch teilweise die Auffassung vor, dass Kinder zur Mutter gehören. Auch wenn sich insbesondere kleinere Kinder klar und eindeutig dafür aussprechen, beim Vater wohnen zu wollen, werden sie unter Nichtbeachtung ihres Willens der Mutter zugesprochen. In der Regel haben erst Jugendliche ab 14 Jahren eine Chance, ihren Willen durchzusetzen, vorausgesetzt - sie sind hartnäckig genug.
Schlechte Karten hat der Kindeswille auch dann, wenn eine Gutachterin oder Verfahrenspflegerin unter der ideologischen Maßgabe begutachtet: "Frauen helfen Frauen". Ein zwölfjähriges Mädchen kann seinen Willen noch so klar kundtun, mit den anderen Geschwistern beim Vater wohnen zu wollen. Wenn die Gutachterin der Auffassung ist, dass ein Mädchen während der Pubertät zur Mutter gehört, dann hat sein Wille keine Chance. In aller Regel entscheidet auch das Familiengericht so, wie es die Verfahrenspflegerin vorgibt.
"Auch Väter nichtehelicher Kinder sind nach der Trennung ganz legal rechtlos gegenüber dem eigenen Kind. Viele unter Ihnen werden ihre Kinder an Weihnachten nicht sehen, viele von Ihnen sehen seit Jahren an Weihnachten ihre Kinder nicht.", stellt Linsler fest.