Umgangsverweigerung und kein Ende

Durch die Scheidung verlor ich die finanzielle und berufliche Grundlage. Ich erhalte Hartz. Ich bin 58 Jahre alt. Die Kindesmutter ist Ende 20 und betreibt eine eigene, erfolgreiche ergotherapeutische Praxis. Die Hartz-Behörde verweigert Kostenübernahme für Fahrten zu den Kindern, obwohl mir dies ein Urteil des Familiengerichts Dresden zugebilligt hatte. Meine Tochter aus erster Ehe lebt in Aachen und ist 15 geworden. Beide Kinder sah ich so oft es ging. Den Sohn im Schnitt einmal monatlich. Zuletzt war er im vergangenen Sommer vier Wochen bei mir. Im Herbst sollten es drei Wochen sein. Einen Tag vorher sagte die Mutter ab. Ich blieb auf den Kosten sitzen, z.B. für Fahrkarten. Ich wandte mich ans Jugendamt in Beeskow, Frau K. Sie teilte mit, das Jugendamt könne nur tätig werden, wenn sich die Eltern einig seien (?).Der im Report erschienene Brennpunkt wurde mit der Bemerkung kommentiert: Viel Glück für Ihre literarische Tätigkeit.
Silvester waren beide Kinder eine Woche lang bei mir - wie jedes Jahr. Im März durfte ich meinen Sohn zwei Tage in Berlin haben. Dann teilte die Mutter schriftlich mit, dass ich das Schulgeld nicht zahlen würde, seitdem wurde jeglicher Kontakt unterbrochen. Das Jugendamt antwortete auf meine Nachricht mit derselben Bemerkung wie im Herbst. Das Familiengericht in Fürstenwalde teilte mit, eine überprüfung sei notwendig. Die Richterin vermutete, ich wolle der Mutter schaden. Außerdem passe es ihr nicht, das Kind einem "Hin und Her" auszusetzen. Ich erhielt außerdem in Kopie ein Schriftstück an die Mutter. Die Richterin bat Sie, andere Gründe für den verweigerten Umgang zu benennen. Wochen vergingen. Ich weiß bis heute nichts über mein Kind.
Das Jugendamt erstellte nun doch einen Bericht. Darin erfuhr ich: Das Kind hätte mich vergessen und würde den neuen Lebenspartner Papa nennen. Die Richterin hatte eine Verhandlung angesetzt, zu der auch das Kind vorgeladen wurde. Ich lehnte das ab um das Kind nicht zu belasten. Jetzt weiß ich nicht, was bisher geschehen ist.
Gegen die Richterin habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Der Bericht enthält falsche und ungeprüfte Angaben. So wird ungeprüft behauptet, der Umgang wäre immer unpünktlich erfolgt. Das war niemals der Fall. Außerdem hätte ich mich ein Jahr lang nicht gekümmert. Ich sah bis zum vergangenen Sommer das Kind mindestens einmal monatlich. Post gab es jede Woche. Viele Zeugen bestätigen das. Ich schrieb auch an die Familienministerien. Sie antworteten, um Einzelfälle können Sie sich nicht kümmern. Meine Tochter ist darüber völlig entsetzt. Die beiden Kinder haben sich sehr gern.

Nun meine Fragen: Wer kann mir weiterhelfen? An wen und wohin könnte ich mich eventuell wenden? Hat überdies Sinn, sich an den Petitionsausschuss zu wenden oder an einen anderen Politiker? Für Zuschriften über die Geschäftsstelle oder über j.linsler@isuv.de bin ich allen sehr dankbar.

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