Und sie bewegt sich doch!
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt, dass die Katholische Kirche die Diskriminierung geschiedener Katholiken endlich beendet und Einfühlungsvermögen zeigt. „Katholische Scheidung“ heißt künftig, der jeweilige zuständige Bischof überprüft in einem nur dreißig Tage dauernden und für Gläubige kostenlosen Verfahren, ob die Ehe im Sinne des Glaubens überhaupt geschlossen wurde. „Die Gründe für eine Nichtigkeitserklärung sind so vielfältig, dass quasi jede/r Gläubige, der/m am Glauben etwas liegt, seine Ehe annullieren lassen und somit seinen Frieden mit und in der Kirche schließen kann. Für viele geschiedene Gläubige, insbesondere für diejenigen, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten ein befreiender längst fälliger Akt.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.
Entscheidend ist nach katholischer Auffassung, die innere Einstellung der Partner einen Bund fürs Leben einzugehen ohne Wenn und Aber. Nichtigkeitsgründe können daher sein, Abtreibung, fehlender Glaube, Untreue, Täuschung oder wer beispielsweise gleich bei Heirat eine Scheidung nicht ausschließt. Einfühlsam betont der Papst, man müsse schon unterscheiden, „wer eine Scheidung erlitten hat und wer eine Scheidung ausgelöst hat“. Ersteren dürfe man doch nicht „weitere Lasten“ zufügen. „Im Nichtigkeitsverfahren wird also die Frage von Schuld, die latent bei jeder Trennung/Scheidung mitschwingt, berücksichtigt. Ganz im Gegensatz zum geltenden Zerrüttungsprinzip, das moralische Fragen bewusst ausklammert, um in jedem Fall den wirtschaftlich Stärkeren zum Zahlen verpflichten zu können.“ (Linsler)
Es sind in der Praxis noch viele Fragen offen. Geklärt ist, wenn zwei Katholiken, deren Ehen für nichtig erklärt wurden, können wieder kirchlich heiraten. Was aber ist mit den ökumenischen Ehen, wenn ein Partner evangelisch und geschieden, der andere katholisch und nicht geschieden ist? Dürfen beide nach katholischem Ritus heiraten? Bekanntlich sanktionieren andere Glaubensrichtungen die Scheidung nicht. Im Übrigen ist auch ungeklärt, ob die Nichtigkeitserklärung beliebig oft beantragt werden kann.
Bleibt zu hoffen, dass Papst Franziskus nicht wie einst Galileo Galilei gegenüber der konservativen Kurie nicht „widerrufen“ muss und die gläubigen Katholiken resigniert feststellen: Sie bewegt sich doch nicht, die katholische Kirche.
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