Urteil des Bundesgerichtshofs: Jedes Kind hat ein Recht seine Identität zu kennen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGB) vom 28. Januar 2015 (XII ZR 201/13). Danach kann jedes Kind, das durch künstliche Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen. Dieses Recht ist nicht an ein bestimmtes Mindestalter des Kindes gebunden. „Der Bundesgerichtshof hat sicher eine bahnbrechende Entscheidung getroffen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf seine Identität. Dazu gehört auch zu wissen, wer die biologischen Eltern sind. Das Recht auf Identität gehört somit zur unveräußerlichen Menschenwürde.“, betont der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.
Indirekt sagt damit der BGH auch: Wer Samen “spendet”, aus dem ein Kind entsteht, kann nicht einfach in der Versenkung verschwinden, sondern muss dem Kind zumindest ermöglichen, eine Vorstellung vom biologischen Vater zu entwickeln. „Wer sich einmal in die Situation dieser Kinder versetzt, kann die Schwierigkeiten nur erahnen, die sie haben, wenn sie von den Umständen ihrer Zeugung und den doppelköpfigen Eltern erfahren. Mit diesem Urteil werden die Probleme der Identitätsbildung dieser Kinder nicht länger unter den Teppich gekehrt.“, gibt Linsler zu Bedenken. Sicher ein wichtiges Anliegen für viele Kinder. Nach Schätzungen sind von dem Urteil über 100 000 Kinder betroffen. „Je wichtiger die Eugenik jetzt auch in Deutschland wird, umso mehr Kinder werden künftig davon betroffen sein.“, prognostiziert Linsler.
Der ISUV rät den rechtlichen Eltern mit den biologischen Eltern Vereinbarungen im Interesse des Kindeswohls zu treffen, die vor Unterzeichnung von einem familienrechtlich erfahrenen Anwalt überprüft werden sollten. In diesen Vereinbarungen sollten Umgang, elterliche Sorge und Unterhalt klar geregelt werden. „Allerdings können nach diesem Urteil weder der biologische Vater noch die biologische Mutter sich hinter den rechtlichen Eltern verstecken. Das Recht der Kinder auf Identität steht über dem Anspruch der biologischen Eltern auf Anonymität.“, stellt Linsler fest.
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