Vordergründiger Rückzug des Staates - Kirchliche Eheschließung ohne Staat

"Die rein kirchliche Eheschließung hat für einige Personengruppen echte Vorteile. Beispielsweise verlieren Partner, die verwitwet sind, ihren Anspruch auf Witwenrente, wenn sie zivilrechtlich wieder heiraten. Bei älteren Menschen ist die zivilrechtliche Ehe nahezu immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Festzuhalten ist auch, dass das Jawort vorm Altar für manche Paare normative Bedeutung hat, man sollte es nicht kleinreden.", stellt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler fest.

Wer sich gegen Risiken wie Tod, Krankheit, Trennung absichern will, wer sein Vermögen vor Risiken schützen will, kann dies weitgehend selbständig regeln. Auch die elterliche Sorge für die Kinder lässt sich per Partnervertrag regeln. Der Verband bietet kostengünstig ein Muster für den Partnervertrag an. Wer allerdings an den Rentenansprüchen des Partners, an den Steuervorteilen für Ehen, an den Sozialleistungen für Ehepaare partizipieren will, muss standesamtlich heiraten, daran hat sich nichts geändert.

"Die Kirchen, insbesondere die katholische Kirche, sollten sich trauen nicht nur einer Ehe ihren Segen zu geben, sondern auch Zweit- und Drittehen. Dafür gibt es größere Nachfrage als für die Trauung ohne Standesamt.", fordert Linsler.

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