Weihnachten - Feedback per Gutschein

Hans K. hat schon alles versucht, um die Kinder zu sehen, insbesondere an Weihnachten zu sehen: Eilantrag bei Gericht, Beratung beim Jugendamt, letztes Jahr brachte er die Geschenke am Geburtstag und an Weihnachten zum Jugendamt, das die Geschenke wohl auch überreichte - ansonsten kein Feedback.

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler appelliert an geschiedene Eltern: "Nehmt Rücksicht auf die Gefühle der Kinder! Wenn auch zwischen den Eltern Streit besteht, sie nur noch über den Anwalt miteinander reden, was auch immer ist, in jedem Fall sollte gewährleistet sein, dass die Kinder an Weihnachten Vater und Mutter besuchen können und die Geschenke persönlich übereicht werden können. Ist das nicht der Fall, so erlebt dies der ausgesperrte Elternteil als besondere Härte. Weihnachten kann/sollte für Geschiedene - gerade wenn sie noch kleine, aber auch erwachsene Kinder haben - ein Anlass sein, über gegenseitiges Verzeihen nachzudenken. Ich weiß, dass ein versöhnlicher Brief schon mehrfach viele Anwaltsbriefe überflüssig gemacht hat."

Hans K. lächelt verlegen, wenn ihm jemand mit Verzeihen und Versöhnen kommt, daran glaubt er nicht mehr nach zwei Jahren, nach zahllosen Anwaltsbriefen und zwei Gutachten. - Zum 9. Geburtstag seiner Tochter hat er sich da etwas anderes ausgedacht. Er gab einem Spielwaren-geschäft am Wohnort der Tochter den Auftrag, ihr einen Gutschein zu schicken. Zwei Wochen später erfuhr er von einer Verkäuferin, dass der Gutschein eingelöst und eine Puppe gekauft wurde. Hans K. gab der Verkäuferin am Montag wieder den Auftrag den Kindern jeweils einen Gutschein zu schicken. Von der Verkäuferin wird er erfahren, ob die Gutscheine eingelöst wurden und was gekauft wurde.

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