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Alle Jahre wieder: Weihnachtszeit – Zeit für Rache durch Umgangsverweigerung, die richtig wehtut

 Dem „Event Weihnachten“ und seinen Ritualen können sich auch von ihren Kindern getrenntlebende Elternteile – meist Väter -  nicht entziehen. Alle Jahre wieder holt Weihnachten diese Elternteile ein, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, weil der andere sich rächen möchte. Manche „weihnachtsentsorgte“ Mütter und Väter kämpfen für einen minimalen Umgang an Weihnachten beim Jugendamt oder vor Gericht – und erreichen nichts. „Die Zahl der Väter und Mütter, die das Ringen um ein Umgangsrecht gleich gar nicht führen und schon resigniert haben, ist offiziell statistisch nicht bekannt, aber nach unseren langjährigen Erfahrungen recht hoch. Es ist in jedem Fall für Kinder und Betroffene zu resignieren und im stillen Kämmerlein einsam zu warten, dass Weihnachten schnell vorbeigehen möge.“, stellt der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Josef Linsler fest.  ISUV fordert betroffene Väter und Mütter dazu auf, wenn ihnen der Umgang an Weihnachten verweigert wurde, dies im ISUV-Forum zu dokumentieren. Der Verband möchte Fälle von Umgangsverweigerung in einem Dossier veröffentlichen.  

So schreibt dort ein Vater unter dem Thementhread ´Weihnachten mit den Kindern´: „Zum Glück habe ich meine Tochter, als sie noch minderjährig war und meine Frau und ich geschieden waren, Heiligabend immer sehen und ihr das Geschenk übergeben können. Wie schwierig der Umgang insbesondere zum Weihnachtsfest sein kann hat mir vor wenigen Tagen ein junger Vater geschildert: Seine Ex-Partnerin kommt Heiligabend vielleicht für eine oder zwei Stunden mit dem Kind zu ihm. Als er ihr sagte, seine Mutter werde auch anwesend sein, weil sie das Enkelkind seit fünf Monaten nicht gesehen hat, war ihre Antwort: "Dann siehst du deine Tochter gar nicht".

In besagtem Thread können Betroffene ihre Erfahrungen darstellen, welche Umgangsregelungen getroffen und eingehalten bzw. nicht eingehalten wurden, ob die Übergabe der Geschenke möglich war, wie sich die Kinder verhalten haben, ob die Kinder gar möglicherweise aufgehetzt wurden. Mit dem Dossier möchte ISUV im Justizministerium bei Familiengerichten und Jugendämtern vorstellig werden. „Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, dass ihre Gefühle ernstgenommen werden.“ (Linsler)

Der Verband weist darauf hin, Kinder haben das Recht laut UN-Kinderkonvention auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von der Bundesrepublik unterzeichnet. Der Umgang mit den Kindern ist Recht und Verpflichtung aller Elternteile, Recht von Großeltern und Geschwistern. „Wer diese Umgangsrechte einschränkt oder verweigert, beugt Kinderrecht. Das sollte auch den staatlichen Behörden bewusst sein und entsprechend Impuls zum Handeln sein.“, fordert Linsler.

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