Bertelsmann Studie zur finanziellen Lage von Alleinerziehenden: Unterschiedliche soziale Lagen von alleinerziehenden Elternteilen – Hilfe durch Verlängerung von Unterhaltsvorschuss
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung darauf hin, dass sich die sozialen Lagen von alleinerziehenden Elternteilen stark unterscheiden. Wer vor der Trennung einigermaßen über die Runden gekommen ist, der muss in der Regel nach der Trennung damit rechnen, dass das Familieneinkommen zur Finanzierung von zwei Haushalten nicht reicht. „Wer vorher arm war, ist es erst recht nach der Trennung, das gilt für beide Teile. Nicht vergessen werden darf, dass sich Alleinerziehende aus der Mittelschicht sozial recht gut stellen, sofern der Unterhaltspflichtige gut verdient und die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden können.“, stellt ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler fest. Scheidungs- und Kinderarmut kann in der Regel dadurch vermieden werden, wenn beide Elternteile nach der Trennung arbeiten und insbesondere auch angemessen bezahlt werden. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das hilft allen, den Frauen, den Kindern, aber auch den Männern. Leider blendet die Studie aus, dass in den letzten Jahren immer mehr prekäre Arbeitsverhältnisse entstanden sind, die zwar den einzelnen Berufstätigen über Wasser halten, aber für die angemessene Versorgung der Kinder nicht reichen.“, betont der Verbandsvorsitzende. ISUV schlägt vor, dass alleinerziehende von Armut bedrohte Elternteile bei der Arbeitssuche privilegiert berücksichtigt werden.
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Der ISUV begrüßt, dass sich die Studie für eine Ausweitung von Unterhaltsvorschuss ausspricht. „Wir fordern dies seit Jahren. In familien- und sozialrechtlicher Hinsicht ist nicht einzusehen, warum Unterhaltsvorschuss nur sechs Jahre und höchstens bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird. Gerade dann sind die Ausgaben für Kinder richtig teuer. Eine Verlängerung von Unterhaltsvorschuss bis zu Berufsausbildung oder Studium ist eine praktische Notwendigkeit und hilft alleinerziehenden Elternteilen sehr effizient.“, hebt Linsler hervor.
Der Verband stimmt der Feststellung der Studie auch zu, dass alleinerziehende Elternteile und Geschiedene quasi wie Singles besteuert werden. „Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass Kindesunterhalt beim Unterhaltspflichtigen besteuert wird, obwohl ihm dieser nicht als Einkommen zur Verfügung steht. Bekanntlich kann nur besteuert werden, worüber der Steuerpflichtige tatsächlich verfügen kann.“, gibt Linsler zu Bedenken.
Zur Entlastung von alleinerziehenden Elternteilen schlägt ISUV die gesetzliche Verankerung eines Wechselmodells vor. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass beide Elternteile arbeiten können, dass beide Verantwortung für die Kinder übernehmen. „Nach unseren Erfahrungen möchten aber viele Alleinerziehende kein Wechselmodell, sondern lieber Unterhalt. Fakt ist, dass bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern viele Einkommen nicht reichen um die hohen Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.“ (Linsler)
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