Mitgliedermeinungen

Meinungen unserer ISUV-Mitglieder im Fokus

Der "besondere Schutz der staatlichen Ordnung" für eine Familie

Nicht nur, daß eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sich berufen fühlte, mir an den Kopf zu werfen, daß ich zu alt für die Erziehung meiner zwei Kinder sei, daß meine gerade frisch bezogene Wohnung nicht in dem Zustand sei, wie sie ihn für richtig halte.
Durch Einwirken vor allem des Jugendamtes, - und auf dessen Antrag durch Einwirken der Gerichte, die Einschaltung von Gutachtern und Psychologen, eines Jugendhilfehauses, der Kriminalpolizei, des Amts für Soziale Dienste, Verfahrenspflegern, Aufsichtspersonen, Lebensberatern sowie von Ärzten und Rechtsanwälten, wurden aus einer anfangs doch noch einigermaßen funktionierenden Familie

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Grundgesetz Art 6:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
2. über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen*) Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
veralteter Wortlaut, noch nicht geändert:

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die folgenden Einzelpersonen, die nicht mehr zusammenleben dürfen:

ich - eine Mutter, mittlerweile schwer krank,
* die zur Psychopathin abgestempelt und unter Betreuung gestellt wurde,
* der durch Fehlverhalten des "Betreuers" aber zeitweilig die lebenswichtigen Diabetes-Medikamente vorenthalten wurden,
* der nacheinander das Sorgerecht für beide Kinder ohne oder mit nur fadenscheiniger Begründung entzogen wurde,
* die ihre Kinder kaum und nur unter Aufsicht stundenweise sehen darf,
* die seit Jahren auch an Weihnachten keinen Kontakt zu ihren Kindern haben durfte,
* der eine neue Partnerschaft mit aller Kraft "vermiest" wurde,
* die sich einer Psychologin nicht "unterwarf", wie sie es sollte,
* die für sich und ihre Kinder den Lebensunterhalt nicht mehr verdienen kann, obwohl sie möchte,
* der durch fehlerhafte Abstimmung zwischen den Amtsstellen und dem Betreuer zeitweise die staatliche Unterstützung entzogen wurde,
* der durch Behörden- und Richterwillkür die Möglichkeit genommen worden ist, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. 
--- mein Sohn, heute 17 Jahre alt und krank,
* der gegen seinen und gegen meinen - seiner Mutter - Willen auf Dauer in einem sogenannten Jugendhilfehaus untergebracht ist,
* den ich - seine Mutter - seit 2004 nicht mehr gesehen habe, der mir völlig entfremdet ist,
* dem durch fehlerhafte Abstimmung zwischen den Amtsstellen und der Betreuungseinrichtung zeitweise die notwendigen Fördermaßnahmen vorenthalten wurden. --- --- meine Tochter, heute 8 Jahre alt und sehr krank,
* die nach Aufenthalt in einem anderen "Jugendhilfehaus" mittlerweile schon in der zweiten Pflegefamilie Fuß zu fassen versucht und mir völlig entfremdet ist,
* der durch fehlerhafte Abstimmung zwischen den Amtsstellen und Betreuungseinrichtungen zeitweise die notwendigen Fördermaßnahmen vorenthalten wurden. 

Soviel zur Verliererseite.

Auf der "Gewinnerseite" - wenn es denn überhaupt eine gibt - tummeln sich - mehrfach ausgewechselt - die unterschiedlichsten Mitarbeiter all der o.a. Behörden und Einrichtungen,
die alle in dem beruhigenden Bewußtsein weiterleben und vermutlich nachts ruhig schlafen können, angesichts des Art 6 unseres Grundgesetzes "Ihre Pflicht" getan zu haben, einen "Fall" seiner Lösung nähergebracht zu haben,
und dazu u.a. auch vom Sozialamt aus (also dem Steuerzahler - denn wer sonst soll das bezahlen ? ) dem Jugendhilfehaus viele Tausend Euro zugeschoben haben.

Auf welche Seite die eingeteilten Pflegefamilien zu rechnen sind, weiß ich nicht - sie können nichts dafür !

Auch der Vater meines Sohnes kann nichts dafür - er hatte sich rechtzeitig in Sicherheit gebracht und seit 1999 um nichts mehr gekümmert. Dennoch forderte mich das Jugendamt 2003 auf, die elterliche Sorge für Max an ihn zu übertragen, "weil dieses besser für Max sei", und drohte, mir auch die für Felica zu entziehen, wenn ich dem nicht nachkäme.

Unser "Familienfall" ist also weit von einer Lösung weit entfernt, heute viel weiter, als er es jemals war.
Jede einzelne dieser Einrichtungen, allen voran das Jugendamt, hat - jede an ihrer Stelle erfolgreich - dafür gesorgt,
* daß alle Personen auf der Verliererseite hilflos in den Maschen unseres sozialen Gemeinwesens zappeln,
* daß die groß gewordenen Kinder niemals in ihrem Leben eine vernünftige Bindung an unser "soziales System" haben werden,
* daß sie niemals eine Zukunft haben werden,
* daß sie niemals Vertrauen in irgendwelche Institutionen aufbauen können - ein Vertrauen, das mir in diesen Jahren unter Aufbietung von Ämtern, Autoritäten und Vorschriften, Lügen und Falschbehauptungen, Entstellungen und widerrechtlicher Verwendung meiner eigenen Argumente gegen mich selbst durch eben diese Einrichtungen schon seit langem genommen wurde.

"Zukunft ? - welche denn ? - für wen ?"

Christina G.