Mitgliedermeinungen

Meinungen unserer ISUV-Mitglieder im Fokus

Ehevertrag – trotz aller Liebe - trotz magischem Datum 4.4.2014

Das magische Datum 4.4.2014 – ist für manche Menschen wichtiger als der Brautstrauß oder das Brautkleid, wenn sie hochzeiten. - Bei aller Zahlenmystik, trotz aller Liebe und Romantik, die Statistik belegt, mehr als jede dritte Ehe, in den Großstädten schon jede zweite Ehe endet beim Scheidungsrichter. „Bei aller Romantik – für dieses vorzeitige Ende sollte von Anfang an mittels Ehevertrag Vorsorge getroffen werden. So lassen sich im Fall der Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen.“, rät der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Josef Linsler. Im Ehevertrag lassen sich alle Aspekte regeln, die bei einer Scheidung gesetzlich geregelt werden müssen. Im Gegensatz zum „Durchschnittsehepaar“ schließen Royales und Promis  bei aller öffentlich zur Schau gestellten Romantik immer einen knallharten Ehevertrag um für den Fall der Scheidung den eigenen Status abzusichern.

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Nach Auffassung von ISUV gibt es "bürgerliche" Paarkonstellationen, die in jedem Fall einen Ehevertrag abschließen sollten. Paare, die Kinder wollen, sollten klären, wer die Kinder erzieht, wie lange derjenige Elternteil aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. Ein Ehevertrag ist auch für alle Pflicht, die sich zum zweiten Mal trauen. Wollen Partner mit großem Vermögen sicher sein, dass sie und nicht „ihr Vermögen geheiratet“ werden, sollten sie sich zumindest mittels Ehevertrag absichern. Auch lässt sich in einem Ehevertrag der Versorgungsausgleich ausschließen, somit kann möglicher Altersarmut vorgebeugt werden.

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Im Übrigen kann ein Ehevertrag nicht nur vor der Ehe, sondern auch noch während der intakten Ehe geschlossen werden. „Frei nach Schiller sollte heute das Motto lauten: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht Herz zu Herz mit einem Ehevertrag sicherer verbindet.”, appelliert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler an alle Heiratswilligen und Verheirateten.

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Informationen dazu, was im Ehevertrag alles geregelt werden kann, liefert das ISUV-Merkblatt „Muster für den Ehevertrag“ kostengünstig für 3,50 EURO. Es kann über die Geschäftsstelle und online  auf der ISUV-Homepage bestellt werden.

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Kontakt:                                                                                                         

ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78
info@isuv.de

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ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Ulrichstr. 10
97074 Würzburg
Tel. 0931/66 38 07
j.linsler@isuv.de

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ISUV-Pressesprecher RA
Claus Marten
Mauerstr.76
10117 Berlin
Tel. 030/85 75 960
berlin@isuv.de

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ISUV-Rechtspolitischer Sprecher RA
Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
97070 Würzburg
0931/45 25 940
r.gurk@isuv.de

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