Mitgliedermeinungen

Meinungen unserer ISUV-Mitglieder im Fokus

Erwartungen an die neue Regierung in Sachen Familienrecht und Familienpolitik

Die Zeit der Versprechungen ist vorbei, mit den Koalitionsverhandlungen beginnt die Umsetzung der im Wahlkampf gemachten Versprechungen. Heute wird über Familienpolitik und entsprechend auch über Familienrecht gesprochen. An eine zukünftige Bundesregierung stellt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) folgende Forderungen.

  1. Die Reform des Sorgerechts für nichteheliche Kinder ist noch nicht konsequent umgesetzt. Streit, „Kampf ums Kind“, teure Prozesse und Gutachten ließen sich verhindern, wenn auch bei nichtehelichen Kindern klar geregelt wäre: Die elterliche Sorge steht beiden Elternteilen ab Feststehen der Vaterschaft und ab Geburt gemeinsam zu.
  2. Für ISUV ist die Forderung eines gerechten Selbstbehalts ein zentrales Thema. Die Frage lautet: Was muss einem unterhaltspflichtigen Elternteil, der für Kinder Unterhalt zahlt, an der Betreuung mitwirkt und Vollzeit arbeitet, von seinem Lohn bleiben, damit er selbst einigermaßen angemessen über die Runden kommen kann? Der ISUV fordert einen Mindestselbstbehalt von 1.250 EURO, das ist der Betrag, der Menschen bleiben soll, wenn sie nach dem Mindestlohn bezahlt werden. Der ISUV fordert, dass Mindestlohn und Mindestselbstbehalt miteinander korrespondieren müssen. Wie der Mindestlohn von der Politik festgelegt wird, so muss auch der Mindestselbstbehalt von der Politik festgelegt werden, beides sind politische und nicht einfach juristische Fragen. Beim Selbstbehalt sollen grundsätzlich die individuellen Lebensverhältnisse des einzelnen unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt werden.
  3. Die Anhebung des Mindestunterhalts muss immer parallel zur Anhebung des Selbstbehalts erfolgen, denn so ist einigermaßen gesichert, dass die Unterhaltsbeträge nicht aus dem Ruder laufen.
  4. Der ISUV fordert zur Entschärfung von Scheidungen, zur Entschärfung von Unterhaltsproblem, zur Vermeidung von Umgangsverweigerung, zwecks notwendiger Berufstätigkeit beider Elternteile, zwecks notwendiger sozialrechtlicher Absicherung in Bezug auf Rente und Krankenkasse, zwecks gemeinsamer Elternschaft trotz Trennung und Scheidung die gesetzliche Einführung eines Wechselmodells, wie es schon mit Erfolg in anderen Ländern praktiziert wird. Die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung und Akzeptanz des Wechselmodells hat die Diskussion beim diesjährigen Familiengerichtstag ausdrücklich bestätigt.
  5. Der ISUV fordert den weiteren Ausbau einer professionellen, pädagogischen Standards entsprechenden Kinderbetreuung. Kinderbetreuung soll auch für Schulkinder gesichert sein. Das ist die Voraussetzung für die gesellschaftlich notwendige Berufstätigkeit beider Elternteile.
  6. ISUV fordert die Gleichberechtigung von Zweitfamilien und deren Kindern. Erforderlich sind die Aufarbeitung von Benachteiligungen und die Beseitigung. Leistungen für die Zweitfamilien müssen uneingeschränkt der Zweitfamilie verbleiben.
  7. ISUV fordert Steuergerechtigkeit für alle Lebensformen. Für Haushalte mit Kindern fordert ISUV eine Anhebung der Freibeträge/Kindergeld, für das erste Kind, 8.000 EURO, für das zweite 9.500 EURO, für das dritte und jedes weitere Kind 10.000 EURO. Ziel ist ähnlich wie in Frankreich Eltern mit mehreren Kindern quasi steuerfrei zu stellen. Für Geschiedene fordert ISUV die steuerliche Berücksichtigung des Ehegatten- und des Kindesunterhalts. Eine wichtige Weichenstellung ist ganz sicher:  Pflegeleistungen von Familienangehörigen für Familienangehörige sollen steuerlich verstärkt geltend gemacht werden können. Schließlich ist die Pflege durch Familienangehörige zu Hause die günstigste und humanste Pflege. Das Ehegattensplitting soll und kann nach Auffassung von ISUV nicht einfach durch ein Familiensplitting ersetzt werden. Schließlich haben verheiratete Paare das Ehegattensplitting in ihre Rollenverteilung einkalkuliert, dies gilt insbesondere für Rentnerehepaar. „Manchmal ist der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting die letzte Barriere vor Altersarmut. Im Übrigen ist es gesellschaftlich sinnvoll, wenn Menschen im Alter verheiratet sind.“, meint der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.
  8. Die neuen gentechnischen Möglichkeiten schaffen neue familiale Probleme  - insbesondere Identitätsprobleme für Kinder. ISUV fordert, dass Kinder immer das Recht haben müssen ihre leiblichen Eltern zu kennen, insbesondere wenn sie dies wünschen.

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ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
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