Mitgliedermeinungen

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ISUV-Petition 54103: Gemeinsame Elternschaft – Wechselmodell „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und gleich – berechtigt.“

Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat eine öffentliche ePetition für mehr gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung, insbesondere auch im Rahmen eines Wechselmodells beim Petitionsausschuss eingereicht. Mit der Petition werden gesetzliche Regelungen gefordert, die es getrenntlebenden, geschiedenen Eltern ermöglichen, flexibel gemeinsame Elternschaft u. a. auch im Rahmen eines Wechselmodells zu praktizieren. Zu dieser Petition gibt es eine interessante Diskussion. „Dieser Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf.“, meint der ISUV Vorsitzende Josef Linsler.

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„Wie sich ja immer wieder zeigt, ist die Diskussion um die Nachtrennungsbetreuung unserer Kinder nicht immer für jeden eindeutig bzw. einleuchtend. Insbesondere dann nicht wenn man nicht selber davon betroffen ist, bzw. sich noch nicht damit beschäftigt hat. Aber genau darum geht es: Die Leute zu sensibilisieren und auf die Missstände in unserem Land aufmerksam zu machen, die eben (noch) nicht von der Thematik betroffen sind, um ihnen auch klarzumachen, dass, wer heute noch in einer harmonischen Beziehung mit Kindern lebt (oder diesbezügliche Wünsche hegt), morgen schon davon betroffen sein kann. ...

Um nun auch "Nichtbetroffenen" die Thematik unmissverständlich näher zu bringen, denke ich, wäre es sinnvoll, die ganzen Diskussionen, Petitionen, Publikationen etc. zum Thema auf einen Punkt, quasi auf "des Pudels Kern" zu bringen.

Primär geht es darum: Unsere Kinder sollen die Möglichkeit (das Recht) erhalten, mit beiden Elternteilen - auch wenn diese sich trennen - in annähernd gleichem zeitlichen Umfang (Wechselmodell) aufwachsen zu können, sofern mindestens ein Elternteil dies wünscht, die äußeren Rahmenbedingungen geeignet sind und dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Oder anders gesagt: man bräuchte in den § 1684 Abs. 1 BGB nur 6 Buchstaben einfügen und die primären Fragen könnten gelöst sein. Dann bräuchte man sich nur noch um die sekundären tangierenden Fragen wie Soziales, Steuern, Unterhalt etc. zu kümmern.

Die 6 Buchstaben wären: "g l e i c h", so dass der Paragraf dann so lauten könnte:

"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil~ jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und gleich- berechtigt."

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Mag sein, dass ich vielleicht etwas naiv bin, zu glauben, dass es so einfach gehen könnte. Aber andererseits frage ich mich, muss man eine Sache unnötig verkomplizieren, wenn´s auch einfach ginge. Unsere Kinder machen es uns doch tagtäglich vor wie´s geht.

Bislang musste ich bspw. in den letzten 4 Jahren 7 Verfahren mit Hunderten Aktenseiten führen und das alles nur weil ich nichts weiter möchte als für meinen Sohn ein gleichwertiges Elternteil, so wie die Mutter, zu sein. Die Rahmenbedingungen hierfür sind optimal, mein Sohn wünscht dies und die Mutter kann auch nichts vortragen, was dagegen spricht - höchstens vielleicht, dass ich ein Querulant bin, weil ich nicht aufgebe an diesem Ziel festzuhalten. Und dennoch kann die Mutter, unterstützt von der Justiz, diese Betreuungsform z. B. aus reinem Egoismus unbegründet verhindern. Das darf so nicht länger sein und hat auch nichts mit Kindeswohl zu tun. Und damit sich das ändert braucht es eben solche Petitionen und die Unterstützung aller, denen das Kindeswohl wirklich am Herzen liegt ... “

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