ISUV-Petition 54103: Gemeinsame Elternschaft – Wechselmodell: Wechselmodell: Gemeinsame Elternschaft – „gemeinsamer“ Kindesunterhalt
In der Petition des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) wird der Gesetzgeber aufgefordert nach Trennung und Scheidung die Leistungen für Kindesunterhalt gerecht auf beide Eltern zu verteilen. „Es kann nicht sein, dass ein Elternteil – heute noch meist der Vater – einen großen Teil der Betreuung übernimmt, aber dennoch den vollen Kindesunterhalt zahlen muss. Die gültige juristische Maxime der Gerichte 30 Prozent Betreuung, aber dennoch 100 Prozent Kindesunterhalt ist Betroffenen nicht vermittelbar. Dies wird von betroffenen Vätern und Müttern zu Recht als ungerecht empfunden.“, kritisiert der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler hervor. Nach Auffassung von ISUV muss das Kindesunterhalts-Recht reformiert werden, um den veränderten sozialen Verhältnissen – Väter übernehmen oft einen großen Anteil an Betreuung - gerecht zu werden. Auch der ausgewiesene Experte in Sachen Familienrecht Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG Oldenburg, stellt in der ISUV-Broschüre „Vom starren Residenzmodel zum individuellen Wechselmodell“ fest: „Das übliche unterhaltsrechtliche Handwerkszeug ist nicht für das Wechselmodell geschaffen. Die gebräuchlichen Pauschalierungen sind allenfalls stark vereinfachende Annäherungen an die realen Lebensverhältnisse.“
Um gemeinsame Elternschaft zu fördern und entsprechend gerecht zu machen, fordert der ISUV: Betreuungsaufwand sollte ab einem Verhältnis von 25 : 75 % bei der Bemessung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden. Wenn gemeinsame Elternschaft für beide Mutter und Vater realisierbar sein sollen, muss bei wachsenden Betreuungszeitanteilen die Erwerbstätigkeitsverpflichtung des einen Elternteils sinken „dürfen“.
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Offenheit und Transparenz sind vertrauensbildende Maßnahmen, sie sind Grundlagen für gemeinsame Elternschaft und entsprechend auch fürs Wechselmodell. Nach Auffassung von ISUV muss die Grundlage der Unterhaltsberechnung sein, dass beide Eltern ihr Einkommen offenlegen und den Bedarf des Kindes/der Kinder besprechen. Nach den Vorstellungen von ISUV sollten sich die Anteile am Barunterhalt, am Einkommen, am Betreuungsaufwand des jeweiligen Elternteils sowie am objektiven Verbrauch des Kindes orientieren. Möglichen Mehrbedarf – beispielsweise Klassenfahrten, Musikunterricht, etc. - teilen sich die Eltern entsprechend.
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Das Kindergeld erhält der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, bei paritätischer Betreuung teilen sich die Eltern das Kindergeld. Grundsätzlich können aber die Eltern bestimmen, an wen das Kindergeld ausbezahlt werden soll. Bei Uneinigkeit trotz Mediation entscheidet das Familiengericht.
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Das Streitpotential soll grundsätzlich durch Beratung und Mediation heruntergefahren werden. Das Familiengericht soll immer erst dann entscheiden, wenn trotz Mediation keine Einigkeit erzielt wurde. „Das Wechselmodell fordert die Ehe-maligen heraus miteinander zu kommunizieren, den Bedarf der Kinder miteinander zu besprechen. Das ist gut so, insbesondere für die Kinder. Einer der Ehe-maligen kann sich nicht mehr auf vor Gericht erstrittenen Privilegien ausruhen.“(Linsler)
Die Petition und wie sie gezeichnet werden kann
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ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Moltestraße 22a
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