ISUV-Petition: „Flexible Gestaltung gemeinsamer Elternschaft auch im Rahmen eines Wechselmodells“
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat eine öffentliche ePetition für mehr gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung, insbesondere auch im Rahmen eines Wechselmodells beim Petitionsausschuss eingereicht. Mit der Petition werden gesetzliche Regelungen gefordert, die es getrenntlebenden, geschiedenen Eltern ermöglichen, flexibel gemeinsame Elternschaft u. a. auch im Rahmen eines Wechselmodells zu praktizieren. „Wir wollen, dass der Gesetzgeber in drei zentralen Bereichen entsprechende gesetzliche Anpassungen vornimmt.“, hebt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler hervor. Gemeint sind Ergänzungen, Hinweise, Hervorhebungen im Recht der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, im Unterhaltsrecht und im Sozialleistungs- bzw. Steuerrecht notwendig.
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Die meisten Eltern in Deutschland wollen trotz Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam Eltern sein. Geändert hat sich nachweislich die Einstellung vieler Väter. Sie wollen sich an Betreuung und Erziehung beteiligen. „Kinder – besser das Kind – sind vielfach sinngebend in einer Partnerschaft. Nimmt man einem Partner nach Trennung und Scheidung das Kind, dann nimmt man ihm auch einen wichtigen Lebenssinn. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt, der verdeutlicht, warum trotz gemeinsamer elterlicher Sorge heftiger und häufiger denn je gestritten wird.“, stellt Linsler fest.
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Es besteht inzwischen Grundkonsens in der Gesellschaft, dass Kinder für eine gesunde Entwicklung Vater und Mutter brauchen – ganz besonders nach Trennung und Scheidung. Nachweislich entspricht gemeinsame Elternschaft dem Kindswohl.
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Die meisten Väter und Mütter wollen Beides: berufstätig sein und Eltern sein. Die starren Rollen der Mutter als Hausfrau und des Vaters als dem berufstätigen Zahlemann haben sich überlebt. „Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, wenn Eltern einigermaßen sicher leben wollen und auch im Alter gesichert sein wollen, so müssen Vater und Mutter arbeiten. Das Wechselmodell ermöglicht´- mit entsprechenden Absprachen - die Berufstätigkeit beider Eltern.“, stellt Linsler anhand von Beispielen fest, in denen Eltern das Wechselmodell praktizieren. Er verweist auf andere europäische Staaten, in denen ein hoher Prozentsatz von Eltern nach Trennung und Scheidung das Wechselmodell leben.
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Kontakt:
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ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Moltestraße 22a
97318 Kitzingen
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