Mitgliedermeinungen

Meinungen unserer ISUV-Mitglieder im Fokus

ISUV-Wahlprüfstein 5: Selbstbehalt – Was muss einem unterhaltspflichtigen voll berufstätigen Elternteil von seinem Lohn für seinen Lebensunterhalt bleiben?

Selbstbehalt ist nicht einfach eine juristische Frage, sondern es geht auch um soziale Gerechtigkeit, um Leistung, die sich bekanntlich lohnen muss. Es geht um die Frage: Was muss einem unterhaltspflichtigen Elternteil, der für Kinder Unterhalt zahlt, an der Betreuung mitwirkt und Vollzeit arbeitet, von seinem Lohn bleiben, damit er selbst einigermaßen angemessen über die Runden kommen kann? Der ISUV fordert einen Mindestselbstbehalt von 1250 EURO, das ist der Betrag, der Menschen bleiben soll, wenn sie nach dem Mindestlohn bezahlt werden. Beim Selbstbehalt sollen grundsätzlich die individuellen Lebensverhältnisse des einzelnen unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt werden. Momentan beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern 1000 EURO. „Für uns stellt sich gegenwärtig die Frage, wie wirken sich die von CDU/CSU angekündigten Erhöhungen von Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag auf den Selbstbehalt aus – wird der Selbstbehalt auch angehoben? Darauf gibt es wie immer keine Antwort.“, kritisiert der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler. 

Gerechter Selbstbehalt – das ist für den ISUV eine Art „magisches Viereck mit vier Stellschrauben“:

  • Da sind die berechtigten Interessen der unterhaltsberechtigten Kinder.
  • Da sind des Weiteren die berechtigten Interessen des/der Unterhaltszahlers/in.
  • Des Weiteren besteht gesellschaftlicher Konsens darin, dass sich Leistung lohnen muss, woraus sich das Lohnabstandsgebot ergibt. Das bedeutet, dass derjenige am Monatsende sozial angemessen mehr zur Verfügung haben muss als derjenige, der nicht arbeitet.
  • Ebenso stellt sich die Frage, wie viel Solidarität kann von der Gesellschaft gefordert werden für die prekäre Situation des Einzelnen mit einzustehen. Wie viel eigenes Engagement sich selbst zu helfen kann/muss vom einzelnen gefordert werden?

„Es kommt wohl immer auch auf den sozialen und politischen Standpunkt sowie die gesellschaftliche Situation, den Bedarf, die Preisentwicklung, das soziale Gerechtigkeitsempfinden, … an, an welcher Schraube man dreht, um den Selbstbehalt gerecht und sozial verträglich zu bestimmen.“, meint der ISUV-Bundesvorsitzende.

Selbstbehalt, das ist nach Auffassung von ISUV ein hochpolitischer Aspekt, es gehe um soziale Gerechtigkeit, es gehe um Chancenverteilung, daher sollte – daher müsse, so fordert ISUV, darüber der Bundestag und Bundesrat entscheiden.

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Da für den Verband die Frage nach gerechtem Selbstbehalt ein zentrales Anliegen ist, hat ISUV zusammen mit ausgewiesenen Experten eine Broschüre zum Selbstbehalt verfasst. Darin wird vorgeschlagen:

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Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes sollten die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden. Entsprechend ermittelt sich der individuelle Selbstbehalt aus den Kosten für Unterkunft und Heizung, den Aufwendungen für die üblichen Versicherungen, wie Kfz-, Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie den besonderen Belastungen im Einzelfall. Auch die Kosten des Umgangs, die die Höhe des anteiligen Kindergeldes nachweislich übersteigen, sind im Selbstbehalt individuell zu berücksichtigen.

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Der ISUV hat entsprechend der Bedeutung des Anliegens mit einer e Petition (Petition 10463), die von über 3000 Menschen, vorwiegend Betroffenen, unterzeichnet wurde, seine Forderungen beim Bundestag anhängig gemacht.

Kontakt

ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstraße 10
97074 Würzburg
Telefon 0931 663807
j.linsler@isuv.de

Marcus Belz
Administrator der ISUV-Homepage
71106 Magstadt
m.belz@isuv.de