Kinderrechte im Grundgesetz verankern – Beschwerdeinstanz für Kinder schaffen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass der UN Kinderrechtsausschuss eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz fordert. Seit Jahren fordert ISUV schon eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz an exponierter Stelle. Das kann nach Auffassung des Verbandes ein Artikel 2a sein, der dann deutlich macht, dass Kinder auch Handlungsfreiheit haben, die ihnen der Staat garantiert. Aber auch eine Verankerung in einem Artikel 6a wäre denkbar. In jedem Fall sollte jeweils verankert sein der Anspruch jeden Kindes auf Förderung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das Engagement für das Kindeswohl sollte Staatsziel werden. Der ISUV schließt sich der Forderung des UN Kinderrechtsausschusses an, dass zur Einhaltung der Kinderrechte eine Monitoringstelle geschaffen werden sollte, die die Einhaltung der Kinderrechte überwacht und Beschwerden nachgeht. „Die von der Bundesrepublik unterzeichnete UN-Kinderrechtskonvention legt eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nahe. Der Gesetzgeber ist quasi in der Pflicht.“, mahnt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler an.
Der Verband kann sich der oft vorgetragenen Auffassung nicht anschließen, dass die Verfassung schon heute die Grundrechte auch der Kinder garantiere und deren spezifische Erwähnung im Grundgesetz somit überflüssig sei. Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hebt hervor: „Gerade Kinder, deren Eltern getrennt leben oder geschieden sind, haben ebenso einen Anspruch auf beide Eltern. Dies sollte im Grundgesetz verankert sein. Die Verankerung von Kinderrechten wäre ein wichtiges Signal an Staat und Gesellschaft einen Bewusstseinswandel einzuleiten. Die Aufnahme der Kinderrechte in Artikel 2a kann deutlich machen, dass Kindeswille und Kindeswohl besonders geschützt werden müssen, weil Kinder dazu als Rechtssubjekte nicht in der Lage sind.“
Gerade auf Grund der demographischen Struktur Deutschlands hält ISUV einen Impuls grundsätzlich für mehr Empathie, für mehr Rücksicht gegenüber Kindern als geboten.
Der Verband hat schon vor 18 Jahren eine Broschüre verfasst, in der die praktische Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention gefordert wird. Seitdem ist dies ein zentrales Verbandsanliegen. Der ISUV unterstützt daher ausdrücklich alle Aktionen und Vereine, die eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz anstreben.
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