Kinderrechte im Grundgesetz verankern – jetzt
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz an exponierter Stelle. Das kann nach Auffassung des Verbandes ein Artikel 2a sein, der dann deutlich macht, dass Kinder auch Handlungsfreiheit haben, die ihnen der Staat garantiert. Aber auch eine Verankerung in einem Artikel 6a wäre denkbar. In jedem Fall sollte jeweils verankert sein der Anspruch jeden Kindes auf Förderung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das Engagement für das Kindeswohl sollte Staatsziel werden. Der ISUV kritisiert die bei der Anhörung im Rechtsausschuss deutlich gewordene Skepsis gegen eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. „Die von der Bundesrepublik unterzeichnete UN-Kinderrechtskonvention legt eine Verankerung im Grundgesetz nahe. Der Gesetzgeber ist quasi in der Pflicht.“, mahnt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler an.
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Der Verband hat vor 18 Jahren eine Broschüre verfasst, in der die praktische Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention gefordert wird. Seitdem ist dies ein zentrales Verbandsanliegen. Der ISUV unterstützt daher ausdrücklich das Aktionsbündnis Kinderrechte von UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk und der Deutschen Liga für das Kind die ebenso eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz anmahnen.
Der Verband kann sich der oft vorgetragenen Auffassung nicht anschließen, dass die Verfassung schon heute die Grundrechte auch der Kinder garantiere und deren spezifische Erwähnung im Grundgesetz somit überflüssig sei. Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hebt hervor: „Das Beispiel der Verankerung von Tier- und Naturschutz als Staatsziel 1994 in Artikel 20a zeigt, dass mit einer ausdrücklichen Erwähnung im Grundgesetz ein wichtiges Signal an Staat und Gesellschaft gegeben wird, das mittelfristig gesehen einen Bewusstseinswandel einleitet. Die Verankerung der Kinderrechte in Artikel 2a kann deutlich machen, dass Kindeswille und Kindeswohl besonders geschützt werden müssen, weil Kinder dazu als Rechtssubjekte nicht in der Lage sind.“
Gerade auf Grund der demographischen Struktur Deutschlands hält ISUV einen Impuls grundsätzlich für Kinder, für mehr Rücksicht gegenüber Kindern für ein Gebot der Stunde.
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