Mitgliedermeinungen

Meinungen unserer ISUV-Mitglieder im Fokus

Leibliche nicht rechtliche Väter haben jetzt ein Umgangs- und Auskunftsrecht

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt  das am 13.7. in Kraft getretene Gesetz, in dem den biologischen nicht rechtlichen Vätern ein Umgangs- und Auskunftsrecht zugesprochen wird. Der deutsche Gesetzgeber folgte damit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Das Gesetz verknüpft das Recht auf Umgang und Auskunft damit, dass die Vaterschaft geklärt ist. Die Mutter kann jetzt nicht mehr die Vaterschaftsfeststellung verhindern. Das Gesetz macht den Umgangs- und Auskunftsanspruch des leiblichen Vaters vom Kindeswohl abhängig. Skeptiker erwarten, dass es bei der Praktizierung der Rechte öfter zu erheblichem Streit zwischen biologischem Vater und rechtlich sozialer Familie kommen wird. Der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler hebt hervor: „Gewonnen haben in jedem Fall die Kinder, ihnen wird durch die Hintertür das Recht zugestanden, ihre biologische Identität zu kennen.“

Der in Verfassungs- und Sorgerechtsfragen erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe, der auch das Verfahren Schneider/Deutschland vor dem EGMR vertrat, kritisiert: „Ein großer Wurf ist dem Gesetzgeber allerdings nicht gelungen, weil er die Rechtsstellung von leiblichen Elternteilen nicht dem Gewicht ihrer Grund- und Menschenrechtsposition entsprechend gestärkt hat. Dazu hätte zusätzlich das Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters gemäß § 1600 BGB generell erweitert und der isolierte Anspruch auf die Klärung der Abstammung gemäß § 1598 a BGB auch auf den leiblichen Vater und das Kind erstreckt werden müssen. Des Weiteren bedarf es eines Umgangs- und Auskunftsrechts aller leiblicher Eltern und ihrer Kinder, auch nach Adoption. Schließlich zeigt der Rechtsvergleich, dass die deutsche Rechtslage auch unter Berücksichtigung des Gesetzesentwurfs erneut deutlich hinter europäischen Standards zurückbleibt, da in der überwiegenden Zahl der Europäischen Länder ein sachlich unbeschränktes Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters, das teilweise zeitlich befristet ist, vorgesehen ist.“

ISUV verkennt nicht, dass sich in der Praxis grundsätzliche Fragen stellen: Führt die Stärkung der Rechte des biologischen Vaters nicht zwangsläufig zu einer Schwächung der intakten sozialen Familie? Wird auf Kinder nicht Druck ausgeübt werden, den Umgang mit dem biologischen Vater zu verweigern? Welches Familienmuster ist dem Kindeswohl förderlicher, eine „offene“ oder „geschlossene“ nach Außen „normale“ Familie? – Dazu stellt der ISUV Bundesvorsitzende fest: „In einer Familie sollte in derart zentralen Fragen Offenheit herrschen. Die Wahrheit macht frei. Es ist für alle belastend, wenn quasi das letzte Geheimnis zwecks korrekter Familienfassade dem Kind krampfhaft verheimlicht wird.“

Hier der Gesetzestext

 ~

Kontakt

ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstraße 10
97074 Würzburg
Telefon 0931 663807
j.linsler@isuv.de

Fachanwalt für Familienrecht Georg Rixe
Hauptstraße 60
33647 Bielefeld
Telefon 0521 411002
g.rixe@isuv.de