Mehr Realismus vor und in der Ehe: Erst zum Notar – dann zum Traualtar
Die Feiertage sind vorbei und vielfach die Ehe auch. Über die Jahreswende sind Beziehungen zerbrochen, weil meist einer der Partner ohne Altlasten ins neue Jahr starten wollte. Umso häufiger wird Betroffenen jetzt klar, dass sich eine Ehe oder langjährige Partnerschaft nicht einfach mit einem „Tschüss, das war´s dann!“ beenden lässt. Viele Paaren werden jetzt nach der Trennung schmerzlich damit konfrontiert, dass „die Vergangenheit aufgearbeitet“ werden muss: Was war am Anfang der Ehe „Mein“ und „Dein“, was war im Fall von Kindern „geplant“. Diese Fragen können im Fall der Trennung einfach gelöst werden, wenn am Anfang der Ehe oder auch dazwischen ein Ehevertrag geschlossen wurde. „Das durchschnittliche Ehepaar wehrt sich jedoch oft noch gegen einen Ehevertrag, weil er als unromantisch gilt. Manch ein Partner meint gar, dann sollte gleich gar nicht geheiratet werden, wenn frau/man sich nicht vertraut. Scheitert aber die Ehe, bereuen nicht wenige ihre blauäugige Romantik.“, stellt der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Josef Linsler fest. Die Statistik sagt, dass mehr als jeder dritte Bund fürs Leben vorzeitig scheitert. Daher rät der ISUV: Vor dem Gang zum Traualtar sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden, um die Folgen einer eventuellen Trennung und Scheidung selbst zu bestimmen und dies nicht der „teils intransparenten individuellen Rechtsprechung“ zu überlassen. Der ISUV weist auf folgende Paarkonstellationen hin, bei denen ein Ehevertrag „eigentlich Pflicht ist“.
Die Reform des Unterhaltsrechts macht einen Ehevertrag für Paare mit Kindern notwendig. Sie sollten im Ehevertrag festlegen, wer die Kinder erzieht, wie lange der Betreffende aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Ohne vertragliche Regelung gilt die Gesetzeslage, nach der muss der betreuende Elternteil wieder erwerbstätig sein, wenn das Kind drei Jahre alt ist.
Gerade Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. Wird der Wertzuwachs eines Betriebes bei Scheitern einer längeren Ehe geschätzt, so muss die Hälfte des Zugewinns an den Ehepartner ausbezahlt werden. Das verkraftet so mancher Betrieb nicht.
Einen Ehevertrag sollten auch diejenigen Paare abschließen, die sich zum zweiten Mal trauen. Insbesondere sollte eine erbvertragliche Regelung aufgenommen werden um abzusichern, dass das erarbeitete Vermögen auch nur den eigenen Kindern zugute kommt.
Auch Partner mit großem Vermögensunterschied sollten einen Ehevertrag schließen, ansonsten müssen die Wertzuwächse des eingebrachten Vermögens im Zuge des Zugewinnausgleichs ausgeglichen werden. „Ein Ehevertrag sichert auch ein bisschen ab, dass sich Herz zu Herzen findet und nicht der eine so ohne weiteres das Geld heiratet, der andere sich blenden lässt und an die Liebe als Grundlage der Beziehung glaubt. Ein Ehevertrag ist also in diesen Fällen ein guter Schutz, dass einer der Partner bei Scheidung nicht allzu sehr frustriert wird, indem er nicht nur die Liebe, sondern auch sein Vermögen verliert.“ (Linsler)
Auch im Hinblick auf den Versorgungsausgleich kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein, weil damit eine sinnvolle individuelle Vorsorge fürs Alter getroffen werden kann. So kann beispielsweise anstatt die Betriebsrente zu teilen, eine Lebensversicherung für den Partner angespart werden, wodurch sich möglicherweise Steuervorteile ergeben.
Im Übrigen kann ein Ehevertrag nicht nur vor der Ehe, sondern auch noch während der intakten Ehe geschlossen werden. „Mit einem Ehevertrag lässt sich ein möglicher Rosenkrieg bei Trennung und Scheidung vermeiden, oder zumindest mildern. Frei nach Schiller sollte heute das Motto lauten: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht Herz zu Herz mit einem Ehevertrag sicherer verbindet.“, appelliert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler an alle Heiratswilligen und Verheirateten.
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