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Musterantrag: Auskunfts- und Umgangsrecht des nichtrechtlichen biologischen Vaters

Seit Juli diesen Jahres haben nichtrechtliche biologische Väter ein Umgangsrecht mit ihren Kindern. Sie haben auch einen Anspruch zu erfahren, wie es dem Kind ergeht. Dadurch sind biologische Väter nicht mehr völlig rechtlos gegenüber dem eigenen Kind. Sie  können jetzt mit besseren Chancen als bisher ein Umgangsrecht beantragen.  Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt dafür einen Antrag zum Downloaden zur Verfügung. Anhand eines entsprechenden Musters wird deutlich, dass mit wenig bürokratischem Aufwand ein Antrag gestellt werden kann.

ISUV verweist darauf, dass mit einem entsprechenden Musteranschreiben an das zuständige Familiengericht jeder nichtrechtliche biologische Vater einen Antrag auf Umgang und Auskunft stellen kann, ohne dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Zu empfehlen ist dennoch einen in Umgangs- und Sorgerechtsfragen erfahrenen Anwalt einzuschalten, weil gerade in diesem Bereich sich sehr komplizierte Fragen stellen können. Im Übrigen ist dieses Rechtsgebiet neu für die Justiz.

Insbesondere müssen biologische nichtrechtliche Väter nachweisen, dass sie sich nachhaltig um Umgang bemüht haben, der jedoch von der Mutter abgelehnt wurde. Ebenso müssen sie mittels eines Bluttests die Vaterschaft nachweisen.

Der Verbandsvorsitzende Josef Linsler rät: „In jedem Fall sollten biologische Väter vor Antragstellung mit der Mutter sprechen, um Irritationen vorzubeugen und die Bereitschaft zur Kooperation zeigen. In jedem Fall sollten diese Väter einen Antrag stellen, um den Kindern ihren Anspruch auf Teilhabe an der elterlichen Verantwortung zu zeigen.“

Schon immer hat ISUV die Geringschätzung und Aussperrung des leiblichen Vaters kritisiert. „Die Biologie belegt nun einmal, dass die Gene identitätsstiftend sind. Kinder, denen der leibliche Vater verheimlicht wurde, sagen unisono, dass sie gespürt haben, dass etwas nicht stimmt.“, hebt Linsler hervor.

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ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
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