Unicef-Kinderrechte-Report 2014 - Auch in Deutschland werden Kinderrechte verletzt und zu wenig nachhaltig umgesetzt
Der Unicef-Report 2014 über die Umsetzung der Kinderrechte hebt hervor, dass 25 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechte-Konvention viel erreicht wurde. Jedoch sei noch viel mehr zu tun, damit alle Kinder in den Genuss „ihrer“ Grundrechte gelangen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist darauf hin, dass auch in der Bundesrepublik Grundrechte der Kinder verletzt oder zumindest nicht konsequent umgesetzt werden. „Kinder gelten als größtes Armutsrisiko, vielfach führt die Trennung und Scheidung der Eltern zu Kinderarmut und manchmal zum Verlust eines Elternteils. Das Kindeswohl wird meist unter Ausschluss der Kinder bestimmt. Das Recht jedes Kindes auf Identitätsbildung, sein Recht mit beiden Eltern Kontakt zu pflegen wird sehr oberflächlich und wenig nachhaltig verfolgt. Mit Kindern wird mehr gemacht, als dass sie selbst machen und mitbestimmen dürfen.“, kritisiert der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler. Der Verband kritisiert das ewig gleiche stereotype Ritual bei Veröffentlichung des Unicef-Reports: Die Opposition kritisiert, dass für die Kinder zu wenig getan wird, während die Regierung auf die vielfältigen Sozialleistungen verweist. „So bleibt die konsequente Umsetzung der Kinderrechte im Alltag auf der Strecke.“, meint Linsler
Nach Auffassung von ISUV kann die Umsetzung der Kinderrechte die Gesellschaft verändern. Wird beispeilsweise das Recht auf Bildung für alle Kinder konsequent umgesetzt, so hat dies notwendigerweise eine Veränderung des Bildungssystems zur Folge. Damit eng verknüpft ist das Recht auf Chancengleichheit, was wiederum bedeutet, dass Kinder aus sogenannten „bildungsfernen Schichten“ stärker gefördert werden müssen.
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Für ISUV ist besonders wichtig die „vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls und des Kinderwillens“, was in der konkreten Trennungs- und Scheidungssituation bedeutet „die altersgemäße Anhörung in allen Kinder betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren, insbesondere bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren“(Linsler). Soll die Anhörung Sinn machen, dann müssen Kinder auch einen Rechtsanspruch auf Beratung haben, Kinder müssen beim Eruieren und Durchsetzen ihres Willens unterstützt werden.
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Kinderrechte und Kindeswohl bleiben vielfach wegen überlangen Prozessen auf der Strecke. Laut Kinderkonvention haben Kinder Anspruch auf beide Eltern, auf Vater und Mutter. „Es widerspricht dem Kindeswohl, wenn Sorgerechts- und Umgangsprozesse sich über Jahre hinziehen und so Fakten auf Kosten der Kinder geschaffen werden, d.h. Kinder einen Elternteil verlieren. Wir fordern deswegen die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde.“ (Linsler)
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