Mitgliedermeinungen

Meinungen unserer ISUV-Mitglieder im Fokus

Wahlkampf 2013 – worüber Parteien ungern sprechen: Versorgungsausgleich bei Scheidung – Vehikel für Altersarmut

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sieht sich immer häufiger mit der Klage von Mitgliedern konfrontiert: Ein Versorgungsausgleich – zweimal Altersarmut. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nur einer der Partner berufstätig war und die Ehe erst nach langer Dauer geschieden wurde.  Laut Statistischem Bundesamt waren in 2003 439.000 Rentner/innen auf die Grundsicherung angewiesen. In 20011 waren es bereits mit 797.000 fast doppelt so viele Menschen. Darunter waren überwiegend viele allein lebende Menschen, die einen Versorgungsausgleich hinter sich hatten. „Altersarmut hat strukturelle gesellschaftliche Ursachen, die allerdings massiv auf den Versorgungsausgleich durchschlagen.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hervor.   

Als strukturelle Ursachen werden angeführt: Einerseits die Überalterung der Gesellschaft, d. h. immer mehr Rentenbezieher, andererseits Geburtenrückgang, d. h. immer weniger Menschen zahlen in die Rentenkassen ein. Des Weiteren die mangelnde Bereitschaft der Politik aber auch der Gesellschaft sich um eine nachhaltige Lösung der Rentenfinanzierung zu kümmern: Das deutsche Rentensystem muss umgestellt werden, weil der Generationenvertrag nicht mehr funktioniert. Seit Jahren gibt es schon zu wenige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, d. h. es fließt latent weniger Geld in die Rentenkassen. Somit ist klar, der Staat müsste die Rente subventionieren, wie dies Bismarck in den Anfängen auch gemacht hat. Allerdings ist der Bundeshaushalt klamm. Das Geld wird verplempert mit einem Fass ohne Boden, der Sanierung des EURO. „All diese gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zusammentragen natürlich dazu bei, dass die Rentenanwartschaften latent immer mehr zurückgehen, was natürlich gesteigerte Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich hat.“(Linsler)

Um die Folgen des Versorgungsausgleichs zumindest abzufedern fordert ISUV:

  1. Erheblich stärkere Anerkennung der Erziehungszeiten bei der Rente.
  2. Es muss von allen Parteien klar gesagt werden, dass eine ausreichende Rente nur gesichert ist, wenn beide Elternteile berufstätig sind.
  3. Im Scheidungsverfahren müssen die Betroffenen durch das Familiengericht über die Konsequenzen des jeweiligen Versorgungsausgleichs aufgeklärt werden. Gleichzeitig sollten Betroffene künftig engagiert auf sinnvolle und tragfähige Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich hingewiesen werden.
  4. Der Aufbau einer privaten Altersversorgung ist steuerlich stärker zu fördern. Statt bisher fünf Prozent sollten künftig je nach Alter und Berufsbiographie 10 Prozent des Jahreseinkommens steuerfrei für die Altersvorsorge zurückgelegt werden können.
  5. Schafft ein Versorgungsausgleich nur zweimal Altersarmut, so ist das sinnlos und hilft niemand.  Grundsätzlich ist zu diskutieren, ob unter den heutigen Rahmenbedingungen der Rentenkassen und erst recht unter denen künftiger Jahre ein Versorgungausgleich sinnvoll ist. Andere Rechtsordnungen kennen den Versorgungsausgleich nicht. 

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