Antrag der GRÜNEN: Kindergrundsicherung einführen – Digital in den Wohlfahrtsstaat als Regelfall

Nürnberg (ISUV) Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, dessen Ziel es ist eine Kindergrundsicherung einzuführen. Über diesen Antrag debattieren heute die Fraktionen des Bundestages. Mit der Kindergrundsicherung wollen die GRÜNEN Kinderarmut bekämpfen und für „jedes Kind faire Chancen“ schaffen.

Zentral ist die Forderung, die Kindergrundsicherung ist eine eigenständige Leistung des Kindes und darf nicht den Eltern als Einkommen angerechnet werden, insbesondere wenn diese Sozialleistungen beziehen. Die Kindergrundsicherung sollen die Eltern auf einer „digitalen Serviceplattform oder per App bei der Geburt des Kindes“ beantragen können. Sie soll jeweils „automatisch ausgezahlt“ werden.

„Ob man Steuergelder per App einfach beantragen und transferieren sollte, sei in Frage gestellt. Die entscheidende Frage ist aber, ob man die Startchancen für Kinder verbessert, wenn man den Eltern mehr Geld zur Verfügung stellt. Wir halten Leistungen für angemessener, die den Kindern direkt zur Verfügung gestellt werden. Das starke Kindergesetz der Bundesregierung ist ein gutes Beispiel für gezielte Fördermaßnahmen direkt für Kinder“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.  

Gleichheit für alle Kinder

Es geht den GRÜNEN um Gleichheit für alle Kinder. Sie kritisieren, dass Eltern mit hohem Einkommen durch Kinderfreibeträge mehr unterstützt werden als Eltern, die Kindergeld erhalten. „Dabei wird allerdings geflissentlich übersehen, dass diese Eltern Studium und Ausbildung der Kinder und entsprechende Fördermaßnahmen selbst finanzieren“, kritisiert ISUV- Pressesprecher Josef Linsler.

Die Kindergrundsicherung besteht einmal aus einem Garantiebetrag für jedes Kind und einen ergänzenden „Garantie Plus-Betrag“, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet. Je weniger Haushaltseinkommen Eltern haben, desto höher ist der „GarantiePlus-Betrag“. Über die Höhe der Kindergrundsicherung schweigt sich der Antrag aus. Das Bündnis für Kindergrundsicherung, dessen politischer Arm die GRÜNEN sind, fordert 619 EURO für jedes Kind. Dies ist nach übereinstimmender Meinung der Mehrheit der Abgeordneten nicht finanzierbar.

Die Höhe der Kindergrundsicherung soll sich „stärker an die Einkommen der gesellschaftlichen Mitte orientieren, statt wie bisher an die unteren 20 Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind“, heißt es im Antrag. Gehen die GRÜNEN mit ihrer Gleichmacherei zu weit? Ist die Kindergrundsicherung nicht eine wohlfahrtsstaatliche Maßnahme? Das Grundgesetz sieht einen Sozialstaat vor, also einen Staat, der auf Eigeninitiative basiert, der zwar solidarisch ist gegenüber Schwachen, aber Differenzierung als Motivation für Leistung befürwortet. „Der Antrag der GRÜNEN auf Einführung der Kindergrundsicherung als Regelfall erinnert an die wohlfahrtsstaatlichen Regelungen der 8oziger Jahre in den skandinavischen Ländern, die alle gescheitert sind, weil sie dazu einladen sich in der sozialen Hängematte auszuruhen“, kritisiert Pressesprecher Linsler.  

Entbürokratisierung durch Digitalisierung

Der Antrag der Der GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag und die Leistungen aus dem „Starke Kindergesetz“ zusammenzulegen. Die GRÜNEN sprechen von „Leistungsdschungel“ und „Antragsdschungel“. Ziel ist Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Dagegen ist nichts einzuwenden, allerdings gilt es auch zu bedenken, dass „einzelne Sozialleistungen individuelle Steuerungsmaßnahmen für bestimmte soziale Situationen sind“. (Linsler)

Die GRÜNEN wollen einen „niedrigschwelligen Zugang zu den Leistungen“ durch Digitalisierung. Die Leistungen sollen den Eltern mundgerecht überwiesen werden ohne Formulare, Anträge, Kontrollen. „So kann man mit Steuergeldern nicht umgehen.“ (Linsler)  

Grob ungerecht gegenüber der sozialen Mitte und den Unterhaltspflichtigen

Die angestrebte Kindergrundsicherung ist grob ungerecht gegenüber der inzwischen sehr stark reduzierten sozialen Mitte, den „besser Verdienenden“, die letztendlich mit ihren Steuern die Kindergrundsicherung finanzieren sollen.

Die Kindergrundsicherung ist noch mehr grob ungerecht gegenüber Unterhaltszahlern/Innen. „Vielen von ihnen bleibt am Monatsende nur der Selbstbehalt, also 1080 EURO – und immer öfter wird der auch noch unterschritten“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler und fragt: „Wie kann es sein, dass nichtberufstätige Elternteile ständig Solidarität – mehr Geld von der Allgemeinheit – einfordern und breite Unterstützung finden, während voll berufstätigen Unterhaltszahlern/Innen diese Solidarität versagt wird? Sie zahlen die Kindergrundsicherung, sind voll berufstätig, werden vom Staat wie Ledige ohne Kinder besteuert und es bleibt Ihnen oft nicht viel mehr als Hartz-IV-Empfängern.“ – Hartzer erhalten im Schnitt 840 EURO inklusive Mietkosten, sie haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung, während Unterhaltspflichtigen eine Wohnungspauschale für Warmmiete von 380 EURO zugemutet wird. Sie können 100 EURO hinzuverdienen, die nicht angerechnet werden. Weiterer Hinzuverdienst wird zu 20 Prozent auf die Leistungen angerechnet. „Soziale Unterschiede dürfen durch Sozialleistungen nicht so nivelliert werden, dass kein Anreiz mehr für Berufstätigkeit der Eltern besteht. Es kann nicht sein, dass man Familie gleichsam selbstverständlich auf Kosten der Steuerzahler/Innen installiert und lebt. Dazu fordert die Kindergrundsicherung geradezu heraus“, gibt Linsler zu Bedenken.

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